Assistentenbeschäftigung
Gründe für die Beschäftigung von Assistenten sind beispielsweise: Nach § 32 Abs. 2 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte bedarf die Beschäftigung von Assistenten immer der vorherigen Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung. Die Genehmigung der KVS muss vor Aufnahme der Beschäftigung vorliegen; die Antragstellung vor Beschäftigungsbeginn allein reicht also nicht aus. Bitte tragen Sie daher in Ihrem Interesse dafür […]
Vertretung
Der Vertragsarzt hat seine vertragsärztliche Tätigkeit persönlich in freier Praxis auszuüben. Im Abwesenheitsfalle – bei Krankheit, Urlaub oder Teilnahme an ärztlicher Fortbildung – kann er sich vertreten lassen und zwar innerhalb von zwölf Monaten bis zu einer Dauer von drei Monaten. Praxisabwesenheit und Vertretung von mehr als einer Woche sind der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland so […]
Datenschutzerklärung
I. Name und Anschrift des Verantwortlichen Verantwortlich im Sinne der Gesetze ist die: Kassenärztliche Vereinigung Saarland Europaallee 7 – 9 66113 Saarbrücken Deutschland Telefon: 0681 99 83 70 Fax: 0681 99 83 7-140 E-Mail: info@kvsaarland.de II. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Europaallee 7 – 9 66113 Saarbrücken Deutschland Telefon: 0681 99 83 70 Fax: […]
Sozialversicherungsabkommen/EU-Versicherte
Die Abrechnung erfolgt entweder über die europäische Krankenversichertenkarte, provisorische Ersatzbescheinigung, den nationalen Anspruchsnachweis oder bei fehlendem Anspruchsnachweis nach GOÄ. Zusätzlich ist in der Kostenträgeruntergruppe Feldkennung FK 4106 die 01 sowie in der Besonderen Personengruppe Feldkennung FK 4131 die 07 einzutragen Verordnungen von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln erfolgen auf den üblichen Formularen. Zusätzlich ist die Ziffer […]
Postbeamtenkrankenkasse Post-A (Angestellte)
Die Abrechnung erfolgt mit der allgemeinen Krankenversichertenkarte des Versicherten der Post A. Kann der Patient keine eGK vorlegen, ist die Versichertenkarte innerhalb von 10 Tagen nachzureichen. Ist diese Frist verstrichen, kann der Arzt eine Privatvergütung vom Versicherten für die Behandlung verlangen. Wird dem Vertragsarzt bis zum Ende des Quartals die Krankenversichertenkarte vorgelegt, ist die entrichtete […]
Allgemein – Sonstige Kostenträger
Sonstige Kostenträger bezeichnet im Gesundheitswesen Leistungsträger die außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen medizinische Leistungen bezahlen. Dazu gehören: Abrechnungsmodalitäten Zu den aktuellen Abrechnungsmodalitäten der Sonstigen Kostenträger, u. a. der Einreichung der Behandlungsscheine und weiterer Besonderheiten, haben wir Ihnen ein Merkblatt zu Abrechnungsmodalitäten (PDF) zusammengestellt, in dem die wichtigsten Regelungen zusammengefasst sind. Das Merkblatt können Sie unter den […]
KOV/BVG/BEG
Die Abrechnung von Behandlungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Bundesentschädigungsgesetz bzw. Kriegsopferversorgungsgesetz erfolgt je nach Fall mit der Versichertenkarte oder Überweisungsschein. In diesen Fällen ist in der Kostenträgeruntergruppe Feldkennung FK 4106 die 02 sowie in der Besonderen Personengruppe Feldkennung FK 4131 die 06 einzutragen bzw. auf der Versichertenkarte hinterlegt. Bei Verordnungen bezüglich Anspruchsberechtigten nach dem BVG/BEG/KOV ist […]
Bundeswehr
Beim Anlegen des Überweisungsscheines im System ist entweder die Kostenträgernummer 79868 für die ärztliche Behandlung des Soldaten oder die 79869 zur Feststellung der Wehrdienstfähigkeit oder Musterungsuntersuchung einzutragen. Die Behandlung von Soldaten der Bundeswehr erfolgt auf Überweisung des Bundeswehrarztes bzw. im Notfall durch Vorzeigen des Dienstausweises (im System ist in diesem Fall entweder in dem Feld […]
Sozialhilfe/Asyl mit Behandlungsschein
Die Behandlung/Abrechnung von Asylbewerbern/ Sozialhilfeempfängern erfolgt über die eGK oder mit Behandlungsschein vom Sozialamt. Der Behandlungsschein vom Sozialamt ist im Original an die KV zu entrichten. Es ist keine besondere Personengruppe in der Feldkennung FK 4131 anzugeben. Weitere Informationen sind auf dem Merkblatt Abrechnungsmodalitäten Sonstige Kostenträger der KV Saarland sowie der KV Rheinland-Pfalz und in […]
Polizeikassen
Die Abrechnung erfolgt entweder mit der allgemeinen Heilfürsorgekarte (HfK) bzw. elektronischer Gesundheitskarte (eGK) und/oder bei sonstigen Polizeikassen ohne Versichertenkarte mit Überweisungsschein der polizeiärztlichen Dienste (im System ist in diesem Falle in dem Feld mit der Kennung 4219 die Pseudo-BSNR 77 77 777 00 einzutragen). Kann der Patient im Not- oder Ausnahmefall keine HfK bzw. eGK […]