Keine Regresse für Ärzte aufgrund von Engpässen und damit verbundenen Mehrkosten bei fiebersenkender Medikation für Kinder

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(Saarbrücken, 06.02.2023)

Über den Jahreswechsel ist es nicht nur im Saarland zu Lieferengpässen bei paracetamol- und ibuprofenhaltigen Fertigarzneimitteln, insbesondere bei Fiebersäften für Kinder, gekommen.

In diesem Zeitraum mussten die entsprechenden Arzneimittel vom Apotheker teilweise selbst hergestellt oder aus dem Ausland importiert werden. Dies führte teilweise zu höheren Kosten.

In einer vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit initiierten Konferenz wurde Mitte Januar das Problem mit den betroffenen Beteiligten im Gesundheitswesen erörtert (Apothekerkammer, Ärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung und den Krankenkassen).

Zwischenzeitlich konnte eine entsprechende Vereinbarung mit den Krankenkassen im Saarland getroffen werden, nach der im Zeitraum vom 01.12.2022 bis 28.02.2023 die ggf. entstandenen Mehrkosten im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung berücksichtigt werden und damit nicht zu Regressen bei den verordnenden Vertragsärzte führen.

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