Vorstands-Kommission Kooperation Hausarzt-Facharzt

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Zum 01.01.2023 sind gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, die u. a. den Hausarztvermittlungsfall betreffen.

In der finanziellen Förderung des Hausarztvermittlungsfalles sehen wir den politischen Willen zu einer intensivierten Hausarzt-Facharzt-Kooperation – auch im Sinne der Patientenbetreuung.

Diesen Schritt möchten wir als KV noch weiter unterstützen:

Wir haben in der Vertreterversammlung am 01.02.2023 eine „Vorstands-Kommission Kooperation Hausarzt-Facharzt“ gegründet, die sich dem Thema Optimierung der hausärztlich-fachärztlichen Zusammenarbeit widmen soll.

Die Kommission wird paritätisch von drei Hausärzten/drei Fachärzten besetzt. Die Vorstandsvorsitzenden sind ebenfalls Mitglied in der Kommission.

Erstes Thema der Vorstands-Kommission Kooperation Hausarzt-Facharzt wird das o. g. Thema Hausarztvermittlungsfall sein. Dieser führt häufig Rückfragen unserer Mitglieder– insbesondere in Verbindung mit der vorher im Saarland gelebten so genannten Dringlichkeitsüberweisung.

Wie kann man sich an den Ausschuss wenden?
Haben Sie Fragen? Möchten Sie Themen einreichen, die aus Ihrer Sicht im Ausschuss besprochen werden könnten? Dann wenden Sie sich gerne an: vorstand@kvsaarland.de
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