7 Mio ambulante Behandlungen in saarländischen Arztpraxen: Behandlungsfehler – eher Ausnahme als Regel

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(Saarbrücken, 07.02.2023)

Wo gearbeitet wird, passieren Fehler. Während das in anderen Branchen hauptsächlich mit finanziellen Einbußen oder Imageverlust verbunden ist, stehen in der Medizin ungleich wichtigere Dinge auf dem Spiel, nämlich die Gesundheit und das Leben von Patienten. Für die meisten Ärztinnen und Ärzte ist es längst kein Tabu mehr, eigene Fehler einzugestehen. Wichtig ist, dass wir aus Fehlern lernen und die Qualität unserer Arbeit kontinuierlich verbessern.

Dennoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten durch einen Behandlungsfehler zu Schaden kommen, extrem gering.

Ein wichtiger Beitrag zur Patientensicherheit ist z.B. das Engagement im Risikomanagement und Fehlervermeidung in Krankenhäusern und Arztpraxen. Zudem engagiert sich auf Bundesebene, aber gerade auch im Saarland das „Aktionsbündnis Patientensicherheit“ auf vielen verschiedenen Feldern der Patientensicherheit mit aktiver Beteiligung der saarländischen Ärzteschaft.

7 Millionen ambulante Behandlungen in saarländischen Arztpraxen

Dieses Engagement ist umso wichtiger, da sich die Rahmenbedingungen für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte keineswegs verbessern und die Behandlungszahlen stetig steigen: Im ambulanten Bereich sind es im Saarland über 7 Millionen Behandlungen im Jahr.

Zu Behandlungsfehlern oder Behandlungsfehlervorwürfen in Deutschland gibt es keine zusammenfassende Statistik. Aktuelle aussagekräftige Zahlen werden jährlich jeweils vom Medizinischen Dienst Bund und den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern zusammengefasst. Diese rekrutieren sich aus den Auswertungen der Behandlungsfehlergutachten, die Patientinnen und Patienten beantragt haben. Die Anzahl der Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland war 2021 gegenüber 2020 um 10,9% rückläufig. (8449 gegenüber 9483 im Jahre 2020)

Ein Behandlungsfehler wurde in 1495/5455 entschiedenen Fällen anerkannt (Anerkennungsquote 27,4%). In 26,7% waren ambulante Strukturen (Praxen, MVZ), in 73,3% stationäre Einrichtungen betroffen. Chirurgisch tätige Fächer waren häufiger als konservative Fächer Gegenstand des Verfahrens. Ein Teil der anerkannten Schäden betraf allein Aufklärungsfehler.

„Anders als kurzfristig in der Saarbrücker Zeitung berichtet („Krankenkassen im Saarland prüfen derzeit 400 mögliche Behandlungsfehler“ vom 03.02.2023), liegt die Fehlerquote im Saarland damit rund 10 % unter dem Bundesschnitt, wenn wir davon ausgehen, dass sich insgesamt 25 % der Verdachtsfälle nach AOK-Angaben tatsächlich als Behandlungsfehler erweisen “, so San.-Rat Prof. Dr. med. Harry Derouet, Vorsitzender des Vorstandes der KV Saarland. „Die Zahl der von den Krankenkassen genannten Behandlungsfehler ist bei einer Gesamtzahl von 7 Mio. Behandlungen pro Jahr im Saarland sehr gering.“

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