Hinweisgebersystem der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und der KVS Service GmbH

  • Infoportal
  • Recht
  • Hinweisgebersystem der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und der KVS Service GmbH
Geschätzte Lesedauer: 1 min

Die KV Saarland legt großen Wert auf Rechtschaffenheit. Daher haben wir in unserer Organisation Strukturen geschaffen, mit Hilfe derer Risiken für Regelverstöße erkannt bzw. Regelverstöße verhindert werden können. Werden Regelverstöße erkannt, gehen wir diesen konsequent nach.

Ein Element zur Sichtbarmachung von Regelverstößen ist unser Hinweisgebersystem. Es bietet die Möglichkeit, Regelverstöße risikofrei zu melden. Der Schutz aller Beteiligten hat für uns höchste Priorität und ist ebenso gewährleistet wie der Datenschutz. Betroffene gelten als unschuldig bis der Regelverstoß nachgewiesen ist. Unser Hinweisgebersystem behandelt jeden Fall streng vertraulich.

Bei der Etablierung und dem Betrieb unseres Hinweisgebersystems kooperieren wir mit der Fa. MedCompliance GmbH. Unser Kooperationspartner unterzieht eingegangene Hinweise weisungsungebunden einer rechtlichen Vorprüfung und leitet stichhaltige Hinweise an uns weiter.

Wie funktioniert die Meldeplattform?

  • Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KV Saarland und der KVS Service GmbH sowie unsere Vertrags- und Kooperationspartner sind berechtigt, Meldungen abzugeben. Gemeldet werden können Verstöße gegen Gesetze, Rechtsverordnungen, Richtlinien, Verhaltenskodexe u. ä.. Es können auch Meldungen in Bezug auf die KVS Service GmbH abgegeben werden.
  • Bitte geben Sie nur Meldungen ab, wenn Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine Meldung bewusst wahrheitswidriger Behauptungen oder unwahrer Tatsachen strafrechtliche Implikationen für den Hinweisgeber nach sich ziehen kann. Vermutungen oder Erkenntnisse „vom Hören sagen“ sollten in der Meldung ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
  • Im Rahmen der Meldung können Sie persönliche Daten angeben, die Meldung kann aber auch anonym erfolgen. Evtl. angegebene persönliche Daten werden im Rahmen des gesamten Verfahrens streng vertraulich behandelt und ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nur dem engen Kreis der in das Melde- und Prüfungsverfahren eingebundenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offengelegt. Ausnahmen gelten für behördliche Untersuchungen oder Gerichtsverfahren.
  • Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung in Ihrem Login-Bereich und entsprechende Login-Daten. Wichtig: Im Falle einer anonymen Meldung besteht ausschließlich über das Portal die Möglichkeit, unter Wahrung der Anonymität weiterhin mit Ihnen zu kommunizieren. Bewahren Sie daher Ihre Login-Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) sicher auf. Im Falle eines Verlustes sind die Zugangsdaten aus Sicherheitsgründen nicht wieder herstellbar mit der Folge, dass eine weitere anonyme Kommunikation nicht mehr möglich ist.
  • Spätestens drei Monate nach Eingang der Meldung erhalten Sie eine Rückmeldung mit näheren Informationen zum Sachstand des Verfahrens. Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, werden Sie auch per E-Mail über den Fortgang des Prüfungsverfahrens informiert.

Weitere Hinweise:

Die Aufklärung eines Verstoßes kann u. U. effektiver erfolgen, wenn Sie Ihre Kontaktdaten angeben. Dennoch ist die Angabe der Kontaktdaten nicht verpflichtend.
  • Wenn Sie sich über Vertragsärzte-/psychotherapeuten beschweren wollen, kontaktieren Sie bitte die Beschwerdestelle.
War dieser Artikel hilfreich?
Nein