Intersexualität und Transsexualität

Geschätzte Lesedauer: 1 min

Die Abrechnung von Leistungen bei intersexuellen und transsexuellen Personen ist in den Allgemeinen Bestimmungen (Nummer 4.2.1) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geregelt. Die Bestimmung gibt die Kennzeichnung von Leistungen mit und ohne geschlechtsorganbezogenen Inhalt vor und enthält eine Regelung zur geschlechterspezifischen Altersgrenze. 

Leistungen kennzeichnen

Eine Kennzeichnung ist sowohl bei Gebührenordnungspositionen (GOP) mit als auch ohne geschlechtsorganbezogenen Inhalt nötig, wenn das anspruchsberechtigte Geschlecht nicht mit dem personenstandsrechtlichen Geschlecht übereinstimmt. Ärztinnen und Ärzte kennzeichnen die GOP mit der bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung „88150“ und geben den ICD-10-Kode für Trans- oder Intersexualität in ihrer Abrechnung an. Ist auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ein „X“ für unbestimmt oder ein „D“ für divers als Geschlecht angegeben, ist keine Kennzeichnung nötig.

Abrechnung von Leistungen bei inter- und transsexuellen Personen

Ausgangssituation 1: Eine Person mit einem „X“ oder einem „D“ auf der eGK kommt in ihre Praxis

  • Leistungen mit geschlechtsorganbezogenem Inhalt, wenn ein geschlechtsorgan-bezogener Befund vorliegt (unabhängig von der personenstandrechtlichen Geschlechtszuordnung)
  • Leistungen ohne geschlechtsorganbezogenen Inhalt, auch wenn anspruchsberechtigte Geschlecht nicht mit dem personenstandrechtlichen Geschlecht übereinstimmt (Verwendung der niedrigeren Altersgrenze gemäß Richtlinie, wenn vorhanden)

In diesem Fall ist die Kennzeichnung mit der speziellen Abrechnungsnummer 88150 nicht erforderlich. 

Ausgangssituation 2: Eine inter- oder transsexuelle Person mit einem „M“ oder „W“ kommt in ihre Praxis

  • Leistungen mit geschlechtsorganbezogenem Inhalt, wenn ein geschlechtsorgan-bezogener Befund vorliegt (unabhängig von der personenstandrechtlichen Geschlechtszuordnung)
  • Leistungen ohne geschlechtsorganbezogenen Inhalt, auch wenn anspruchsberechtigte Geschlecht nicht mit dem personenstandrechtlichen Geschlecht übereinstimmt (Verwendung der niedrigeren Altersgrenze gemäß Richtlinie, wenn vorhanden)

In diesen Fällen kennzeichnen Sie den Behandlungsfall mit der 88150, wenn das personenstandsrechtliche Geschlecht nicht dem anspruchsberechtigten Geschlecht entspricht. Zusätzlich geben Sie den ICD-10-Code für Trans- oder Intersexualität an.

War dieser Artikel hilfreich?
Nein