Die Kombination der Effekte des demographischen Wandels und der medizinischen Innovationen lassen die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben der GKV weiter anwachsen, so dass Rekorddefizite bei Fortführung des bisherigen Systems unausweichlich werden.
Die Deckungslücke wird von der Finanzkommission für 2027 auf 15,3 Mrd. Euro und bis 2030 auf 40,4 Mrd. Euro geschätzt, was noch deutlich unter dem bereits vorliegenden Deloitte-Gutachten „Neue Einblicke in die Finanzkrise der GKV bis 2050“ zum deutschen Gesundheitswesen liegt.
Positiv im Gutachten zu bemerken ist, dass der Bund 2027 12,5 Mrd. an versicherungsfremden Leistungen (Bürgergeldempfänger) finanzieren soll, was auf ungeteilte Zustimmung der KVS stößt.
Steuern auf Alkohol, Tabak und Zucker halten wir ebenfalls für sinnvoll, wenn die Einnahmen dem Gesundheitssystem zufließen. Die 66 Empfehlungen der Finanzkommission treffen in erster Linie die Leistungserbringer und sind in weiten Teilen mit den Forderungen des GKV-Spitzenverbandes zur (Re-)Budgetierung ärztlicher Leistungen identisch.
Überraschenderweise werden keine Einsparpotentiale bei der GKV selbst gesehen. Die Behauptung der Kommission, die Streichung der Vergütungsregelungen für die TSVG-Konstellationen (Terminservice- und Versorgungsgesetz) sowie die globale Begrenzung der Vergütungsanstiege würden keine Konsequenzen in der Versorgung nach sich ziehen, wird von der KVS komplett anders gesehen.
Die bereits bestehende Terminknappheit wird sich weiter verschärfen. Niedergelassene Ärzte werden Leistungen und Terminvergaben den reduzierten Finanzmitteln anpassen müssen.
(Pressemitteilung vom 31.03.2026)
