Der Bewertungsausschuss hat zum 01. Juli 2026 eine neue hausärztliche Versorgungspauschale für chronisch kranke Patientinnen und Patienten beschlossen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV Spitzenverband verständigt.
Bei der Versorgungspauschale handelt es sich um die GOP 03100, die ausschließlich von den Fachgruppen des hausärztlichen Kapitels 03 abzurechnen ist.
Die Gebührenordnungsposition 03100 ist für die Behandlung und Betreuung von Patienten zu berechnen, die im Quartal der Berechnung verschiedene Kriterien erfüllt werden.
Diese und auch weitere Informationen entnehmen Sie bitte auf der Homepage der KV Saarland: https://www.kvsaarland.de/kb/aenderungen-und-neuerungen-im-jahr-2026
sowie den Praxisnachrichten der KBV:
Versorgungspauschale_Praxisnachrichten KBV
