(Meningokokken-ACWY Standardimpfung für Kinder und Jugendliche und Herpes-Zoster-Impfung ab 18 Jahren)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die aktualisierten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Zum Schutz vor Meningokokken-Erkrankungen sieht die STIKO nun eine Impfung für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren vor, während die Impfung für Kleinkinder (Meningokokken C) entfällt. Die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) wird anderes als bisher für Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko bereits ab 18 Jahren empfohlen.
Die KVS hat sich mit den saarländischen Verbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen darauf geeinigt, diese Änderungen mit Inkrafttreten der G-BA-Beschlüsse (Meningokokken-ACWY Standardimpfung ab 18.02.2026 und Herpes-Zoster – Indikationsimpfung ab 13.02.2026) in die regionalen Impfvereinbarungen zu übernehmen.
Weiterführende Informationen zu den beiden Impfungen sowie zu den regionalen Impfvereinbarungen finden Sie auf unserer Homepage unter:
