Ambulante Versorgung von Flüchtenden aus der Ukraine

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Abrechnungsmodalitäten – Vertriebene aus der Ukraine erhalten Behandlungsscheine

Nach Informationen der KBV (08.03.2022) erfolgt die medizinische Versorgung von Vertriebenen aus der Ukraine nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die zuständigen Ämter der Kommunen bzw. Landkreise/ des Regionalverbandes stellen dazu Behandlungsscheine aus, mit denen die Betroffenen einen Arzt aufsuchen können. Die Behandlung bzw. Abrechnung der Patienten erfolgt analog der Ihnen bekannten Vorgehensweise zur Abrechnung der Asylbewerber. Details finden Sie unter „Links & Verweise“: Fax-News vom 08.03.2022.

Weitere Informationen

Information des Gesundheitsamtes Saarbrücken für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Regionalverband Saarbrücken:

Informationen bezüglich Flucht & Tuberkulose (TBC) im Zuge des Ukrainekriegs

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