Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung aus Ärzte- und Krankenkassenvertretern
Die vertragsärztliche und –psychotherapeutische Tätigkeit obliegt dem zuständigen Zulassungsausschuss, wobei es sich dabei um ein selbständiges und nicht weisungsgebundenes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung handelt.
Nach § 96 SGB V setzt sich der Zulassungsausschuss paritätisch aus Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und der Landesverbände der Krankenkassen zusammen.
Der Zulassungsausschuss Ärzte ist paritätisch mit je drei Vertretern der Ärzte und der Krankenkassen besetzt, wobei im Zulassungsausschuss Psychotherapeuten mit drei Ärzten, zwei psychologischen Psychotherapeuten, einem Kinder- und Jugendlichentherapeuten und sechs Vertretern der Krankenkassen in erweiterter Besetzung vertreten sind. Den Vorsitz führt ein Vertreter der Ärzte und der Krankenkassen im Wechsel.
Der Zulassungsausschuss entscheidet und beschließt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB V) und der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) unter anderem über:
- Zulassung von Vertragsärzten, Psychologischen Psychotherapeuten und Medizinischen Versorgungszentren
- Ermächtigung von Ärzten beziehungsweise Institutionen
- Beschränkung auf den hälftigen Versorgungsauftrag
- Praxiskooperationen (Berufsausübungsgemeinschaften)
- Anstellung von Ärzten oder Psychotherapeuten
- Umwandlung einer Anstellung in eine Zulassung
- Verlegung eines Praxissitzes
- Wechsel bzw. Erweiterung des Fachgebiets
- Ruhen der Zulassung
- Entziehung einer Zulassung beziehungsweise Widerruf von Ermächtigungen
- Nachbesetzungsverfahren
Antragsformulare und Informationen zu den einzureichenden Unterlagen für die Sitzung des Zulassungsausschusses erhalten Sie unter Links und Verweise.
Sitzungstermine 2025/2026
Für das Jahr 2025/2026 sind durch den Zulassungsausschuss für Ärzte folgende Sitzungstermine – in der Regel jeweils an einem Mittwoch-Nachmittag festgelegt worden:
Zulassungsausschuss für Ärzte:
22. Oktober 2025
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 10. September 2025
26. November 2025
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 15. Oktober 2025
10. Dezember 2025
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 29. Oktober 2025
21. Januar 2026
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 10. Dezember 2025
25. Februar 2026
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 14. Januar 2026
18. März 2026
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 04. Februar 2026
22. April 2026
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 11. März 2026
20. Mai 2026
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 08. April 2026
17. Juni 2026
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 06. Mai 2026
29. Juli 2026
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 17. Juni 2026
26. August 2026
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 15. Juli 2026
23. September 2026
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 12. August 2026
28. Oktober 2026
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 16. September 2026
25. November 2026
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 14. Oktober 2026
16. Dezember 2026
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 04. November 2026
Zulassungsausschuss für Beschlussfassungen in Angelegenheiten der Psychotherapeuten:
12. November 2025
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 01. Oktober 2025
04. März 2026
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 21. Januar 2026
27. Mai 2026
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 15. April 2026
16. September 2026
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 05. August 2026
11. November 2026
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 30. September 2026
Ggf. erforderliche Änderungen werden rechtzeitig veröffentlicht.
Die Zusammenstellung der Tagesordnung und somit die Aufnahme von Anträgen in Sitzungen erfolgt ausschließlich durch die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses. Antragsformulare erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses. Die am häufigsten verwendeten Antragsformulare finden Sie am Ende dieser Seite unter den “Links und Verweise”.
Zulassungsausschuss für Ärzte
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Postfach 10 16 43
Geschäftsstelle:
Europaallee 7 – 9
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(0681) 99 83 70
Telefax: (0681) 99 83 7 530
Per Kontaktformular: Thema “Sicherstellung/ Niederlassung”
Beratungsservice der KVS
Sollten Sie Fragen zu den Möglichkeiten der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit und zu den Formalitäten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nähere Informationen über die unterschiedlichen Niederlassungs- und Kooperationsformen (z.B. Zulassung, Anstellung) finden Sie in der Rubrik „Formen der Niederlassung“.