Zulassungsausschuss

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Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung aus Ärzte- und Krankenkassenvertretern

Die vertragsärztliche und –psychotherapeutische Tätigkeit obliegt dem zuständigen Zulassungsausschuss, wobei es sich dabei um ein selbständiges und nicht weisungsgebundenes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung handelt.

Nach § 96 SGB V setzt sich der Zulassungsausschuss paritätisch aus Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und der Landesverbände der Krankenkassen zusammen.

Der Zulassungsausschuss Ärzte ist paritätisch mit je drei Vertretern der Ärzte und der Krankenkassen besetzt, wobei im Zulassungsausschuss Psychotherapeuten mit drei Ärzten, zwei psychologischen Psychotherapeuten, einem Kinder- und Jugendlichentherapeuten und sechs Vertretern der Krankenkassen in erweiterter Besetzung vertreten sind. Den Vorsitz führt ein Vertreter der Ärzte und der Krankenkassen im Wechsel.

Der Zulassungsausschuss entscheidet und beschließt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB V) und der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) unter anderem über:

  • Zulassung von Vertragsärzten, Psychologischen Psychotherapeuten und Medizinischen Versorgungszentren
  • Ermächtigung von Ärzten beziehungsweise Institutionen
  • Beschränkung auf den hälftigen Versorgungsauftrag
  • Praxiskooperationen (Berufsausübungsgemeinschaften)
  • Anstellung von Ärzten oder Psychotherapeuten
  • Umwandlung einer Anstellung in eine Zulassung
  • Verlegung eines Praxissitzes
  • Wechsel bzw. Erweiterung des Fachgebiets
  • Ruhen der Zulassung
  • Entziehung einer Zulassung beziehungsweise Widerruf von Ermächtigungen
  • Nachbesetzungsverfahren

Antragsformulare und Informationen zu den einzureichenden Unterlagen für die Sitzung des Zulassungsausschusses erhalten Sie unter Links und Verweise.

Die Eintragung in das Arztregister ist Grund­voraussetzung für eine Zulassung oder Anstellung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 SGB V). Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie in der Rubrik ‘‘Sicherstellung– Arztregister‘‘.

Sitzungstermine 2025/2026

Für das Jahr 2025/2026 sind durch den Zulassungsausschuss für Ärzte folgende Sitzungstermine – in der Regel jeweils an einem Mittwoch-Nachmittag festgelegt worden:

Zulassungsausschuss für Ärzte:

22. Oktober 2025

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 10. September 2025

26. November 2025

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 15. Oktober 2025

10. Dezember 2025

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 29. Oktober 2025

21. Januar 2026

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 10. Dezember 2025

25. Februar 2026

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 14. Januar 2026

18. März 2026

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 04. Februar 2026

22. April 2026

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 11. März 2026

20. Mai 2026

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 08. April 2026

17. Juni 2026

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 06. Mai 2026

29. Juli 2026

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 17. Juni 2026

26. August 2026

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 15. Juli 2026

23. September 2026

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 12. August 2026

28. Oktober 2026

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 16. September 2026

25. November 2026

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 14. Oktober 2026

16. Dezember 2026

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 04. November 2026

               

Zulassungsausschuss für Beschlussfassungen in Angelegenheiten der Psychotherapeuten:

12. November 2025

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 01. Oktober 2025

04. März 2026

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 21. Januar 2026

27. Mai 2026

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 15. April 2026

16. September 2026

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 05. August 2026

11. November 2026

Abgabefrist der Antragsunterlagen: 30. September 2026

Ggf. erforderliche Änderungen werden rechtzeitig veröffentlicht.

Bitte beachten Sie: Der Zulassungsausschuss beschließt nach § 36 Ärzte-ZV in Sitzungen. Über Anträge kann an den o.g. Sitzungsterminen nur entschieden werden, wenn diese vollständig vorliegen. Er beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit – bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Die Zusammenstellung der Tagesordnung und somit die Aufnahme von Anträgen in Sitzungen erfolgt ausschließlich durch die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses. Antragsformulare erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses. Die am häufigsten verwendeten Antragsformulare finden Sie am Ende dieser Seite unter den “Links und Verweise”.
Anträge an den Zulassungsausschuss senden Sie bitte an:
Zulassungsausschuss für Ärzte
66016 Saarbrücken
Postfach 10 16 43

Geschäftsstelle:
Europaallee 7 – 9
66113 Saarbrücken
(0681) 99 83 70
Telefax: (0681) 99 83 7 530
Per Kontaktformular: Thema “Sicherstellung/ Niederlassung”

Beratungsservice der KVS

Sollten Sie Fragen zu den Möglichkeiten der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit und zu den Formalitäten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nähere Informationen über die unterschiedlichen Niederlassungs- und Kooperationsformen (z.B. Zulassung, Anstellung) finden Sie in der Rubrik „Formen der Niederlassung“.

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