Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland fördert Medizinstudentinnen und -studenten bei der Absolvierung ihres PJ´s in der ambulanten hausärztlichen Versorgung mit bis zu 3.000,00 €.
Die Förderung erfolgt in Form einer monatlichen finanziellen Zuwendung in Höhe von 600,00 € an die Studierenden.
Wird das PJ in einer Gemeinde, die weniger als 10.000 Einwohner hat absolviert, erhöht die KV Saarland den Förderbetrag um 150,00 €. Somit beläuft sich die Förderung auf 750,00 € monatlich.
Folgende Gemeinden haben eine Einwohnerzahl unter 10.000:
- Grossrosseln,
- Perl,
- Weiskirchen,
- Nalbach,
- Wallerfangen,
- Bous,
- Ensdorf,
- Gersheim,
- Freisen/Oberkirchen,
- Namborn/Hofeld,
- Nohfelden/Türkismühle,
- Nonnweiler/ Otzenhausen,
- Oberthal.
Voraussetzungen/Antrag
Wir brauchen nur den vollständigen Antrag mit:
- aktueller Immatrikulationsbescheinigung
- Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung des Zweiten Ärztlichen Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M2)
- Bescheinigung der akademischen Lehrpraxis über das geplante PJ (s. Vordruck)
Fragen beantworten wir gerne telefonisch oder über das Kontaktformular (Kontakt): Thema “medizinischer Nachwuchs”.
Alle Einzelheiten stehen in auch in unserem Statut (siehe Anlagen)