Onkologie

Die ambulante Versorgung krebskranker Patienten ist bundesweit in der Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag geregelt.

Zur Umsetzung dieser Onkologie-Vereinbarung wurde mit den hiesigen Krankenkassenverbänden eine vertragliche Regelung zur Teilnahmevoraussetzung und zur Vergütung der erbrachten Leistungen abgeschlossen.

Im Bereich „Dokumente“ finden Sie die vollständige Vereinbarung.

86510
86512
Behandlung solider Tumore oder Active Surveillance
86514
Zuschlag intrakavitäre medikamentöse Tumortherapie
86516
Zuschlag intravasale medikamentöse Tumortherapie
86518
86520
Zuschlag für die orale medikamentöse Tumortherapie
AOK
vdek
IKK SW
KNAPPSCHAFT
SVLFG
BKK LV Mitte

Stand 01/01/2019