PaedCheck-Vertrag mit der BARMER

Zwischen der Barmer und der bvkj.Service GmbH besteht eine Vereinbarung über die hausarztzentrierte pädiatrische Versorgung. Diese Vereinbarung hat zur Folge, dass für die teilnehmenden Versicherten insbesondere die Kinderfrüherkennungs- und Jugendgesundheitsuntersuchung nicht mehr über die KVS abgerechnet werden. Der Selektivvertrag der Barmer enthält aber nicht die im EBM definierten Zuschläge im Zusammenhang mit Kinderfrüherkennungsuntersuchungen. Wenn nun […]

Folge – und Begleiterkrankungen (AOK RPS)

Die KVS hat mit der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse zum 01.01.2022 eine Vereinbarung über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Folge- und Begleiterkrankungen chronischer Erkrankungen geschlossen.  Im Mittelpunkt der Vereinbarungen steht die Verbesserung und Förderung der medizinischen Versorgung sowie frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Folge- und Begleiterkrankungen chronischer Erkrankungen (Diabetes und/oder Hypertonie).

Folge – und Begleiterkrankungen (DAK-G/KKH/TK/HEK)

Die KVS hat mit der DAK-Gesundheit zum 01.04.2022 eine Vereinbarung über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Folge- und Begleiterkrankungen chronischer Erkrankungen geschlossen. Die KKH – Kaufmännische Krankenkasse ist mit Wirkung zum 01.07.2022 dem Vertrag mit der DAK-G beigetreten. Zum 01.01.2024 hat auch die Techniker Krankenkasse (TK) ihren Beitritt zum Vertrag erklärt und ab dem 01.10.2024 […]

Hautkrebsscreening – BARMER

Für Patienten ist eine  Teilnahmeerklärung zum Hautkrebsscreening unverändert erforderlich. Die Teilnahmeerklärung wurde einheitlich für die Verträge der IKK Südwest KNAPPSCHAFT, Bosch BKK, BARMER und HEK konzipiert. Der Versicherte übermittelt die Teilnahmeerklärung selbst an seine Krankenkasse. Die Weiterleitung der Teilnahmeerklärung erfolgt also nicht durch den Arzt. Ergänzend wurde in diesen Verträgen eine kassenspezifische Patienteninformation aufgenommen. (Patienteninformation […]

Hautkrebsscreening – KNAPPSCHAFT

Für Patienten ist eine Teilnahmeerklärung zum Hautkrebsscreening unverändert erforderlich. Die Teilnahmeerklärung wurde einheitlich für die Verträge der IKK Südwest, KNAPPSCHAFT, Bosch BKK, BARMER und HEK konzipiert. Der Versicherte übermittelt die Teilnahmeerklärung selbst an seine Krankenkasse. Die Weiterleitung der Teilnahmeerklärung erfolgt also nicht durch den Arzt. Ergänzend wurde in diesen Verträgen eine kassenspezifische Patienteninformation aufgenommen. (Patienteninformation […]

Hautkrebsscreening – HEK

Für Patienten ist eine Teilnahmeerklärung zum Hautkrebsscreening unverändert erforderlich. Die Teilnahmeerklärung wurde einheitlich für die Verträge der KNAPPSCHAFT, Bosch BKK, BARMER und HEK konzipiert.

Hautkrebsscreening – TK

Für Patienten, die bei der TK versichert sind, ist die Teilnahmeerklärung des Versicherten unverändert erforderlich. Die Teilnahmeerklärung für die Versicherten der TK für die schriftliche oder elektronische Einschreibung finden Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage. Der Versicherte übermittelt die Teilnahmeerklärung selbst an die TK oder führt die elektronische Einschreibung mit Hilfe des QR-Codes auf der Teilnahmeerklärung […]

Hautkrebsscreening – Bosch BKK

Für Patienten ist eine Teilnahmeerklärung zum Hautkrebsscreening unverändert erforderlich. Die Teilnahmeerklärung wurde einheitlich für die Verträge der IKK Südwest, KNAPPSCHAFT, Bosch BKK, BARMER und HEK konzipiert. Der Versicherte übermittelt die Teilnahmeerklärung selbst an seine Krankenkasse. Die Weiterleitung der Teilnahmeerklärung erfolgt also nicht durch den Arzt. Ergänzend wurde in diesen Verträgen eine kassenspezifische Patienteninformation aufgenommen. (Patienteninformation […]

Hautkrebsscreening

Im Saarland bieten mehrere Krankenkassen ihren Versicherten über entsprechende Verträge mit der KVS Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchungen an, die über das Maß der EBM-Leistungen hinausgehen. Im Rahmen dieser Verträge können Hautärzte eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs auch bei Patienten unter 35 Jahren durchführen. Der Leistungsumfang wird von den Vertragspartnern extrabudgetär vergütet. Die Verträge zum Hautkrebs-Screening vergüten diese […]