Für Patienten ist eine Teilnahmeerklärung zum Hautkrebsscreening unverändert erforderlich. Die Teilnahmeerklärung wurde einheitlich für die Verträge der KNAPPSCHAFT, Bosch BKK, BARMER und HEK konzipiert.
Die Regelung mit der HEK, mit welcher die Auflichtmikroskopie zusätzlich vergütet wird (Abrechnungsziffer 98205) gilt ausschließlich bei Patienten unter 35 Jahren.