Hautkrebsscreening – Bosch BKK

Für Patienten ist eine Teilnahmeerklärung zum Hautkrebsscreening unverändert erforderlich. Die Teilnahmeerklärung wurde einheitlich für die Verträge der IKK Südwest, KNAPPSCHAFT, Bosch BKK, BARMER und HEK konzipiert.

Der Versicherte übermittelt die Teilnahmeerklärung selbst an seine Krankenkasse. Die Weiterleitung der Teilnahmeerklärung erfolgt also nicht durch den Arzt. Ergänzend wurde in diesen Verträgen eine kassenspezifische Patienteninformation aufgenommen. (Patienteninformation – Bosch BKK)

Haut- und Geschlechtskrankheiten
98200
Hautkrebsscreening
Bosch BKK

Stand 01/01/2024