Gesamtverträge
Die Gesamtverträge regeln die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten der jeweiligen Krankenkasse durch alle im Bereich der KVS an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Bestandteil der Gesamtverträge sind die Vorschriften des Bundesmantelvertrages-Ärzte (BMV-Ä).
Homöopathie Securvita BKK
Zwischen der KBV/KV-Vertragsarbeitsgemeinschaft und verschiedenen Betriebskrankenkassen ist ein Vertrag zur Homöopathie abgeschlossen worden. Der Vertrag gilt für folgende Betriebskrankenkassen: Im Bereich „Downloads“ finden Sie die folgenden Informationen:
Homöopathie IKK classic
Die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat einen bundesweiten Vertrag mit der IKK classic zur Homöopathie abgeschlossen. Im Bereich „Downloads“ finden Sie die folgenden Informationen:
Hochschulambulanzen
Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland gewährleistet verschiedenen Hochschulambulanzen der Universität des Saarlandes zur Durchführung der Lehr- und Forschungsauftragen die ambulante Versorgung von GKV-Versicherten und anspruchsberechtigten Personen gemäß § 75 Abs. 3 SGB V. Die Ermächtigungen der Hochschulambulanzen sind in den einzelnen Verträgen geregelt. Diese finden Sie im Bereich „Downloads“
Hausarztvertrag mit der Knappschaft
Die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat einen bundesweiten Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung abgeschlossen. Im Bereich „Downloads“ können Sie folgende Dokumente herunterladen: Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der KBV (siehe „Links und Verweise“)
DMP-Vertrag “Asthma bronchiale” mit den Betriebskrankenkassen
Strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137f SGB V – Asthma bronchiale Nachfolgend finden Sie alle Informationen zum DMP-Vertrag “Asthma bronchiale” mit den Betriebskrankenkassen:
DMP-Vertrag “Asthma bronchiale” GKV
Strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137f SGB V – Asthma bronchiale Nachfolgend finden Sie alle Informationen zum DMP-Vertrag “Asthma bronchiale” mit AOK, IKK, SVLFG, vdek und Knappschaft:
Früherkennungsuntersuchungen (U10, U11, J2)-TK
Die Ärzte sowie die Versicherten haben ihre Teilnahme am Vertrag zur Durchführung der zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen U10/U11 und J2 schriftlich zu erklären. Die Teilnahmeerklärung des Versicherten ist von der Arztpraxis direkt an die Krankenkasse zu übermitteln. Die Verträge, Teilnahmeerklärungen der Ärzte und die Teilnahmeerklärungen des Versicherten finden Sie unter den „Downloads“.
Früherkennungsuntersuchungen (U10, U11, J2)- KNAPPSCHAFT
Die Ärzte sowie die Versicherten haben ihre Teilnahme am Vertrag zur Durchführung der zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen U10/U11 und J2 schriftlich zu erklären. Die Teilnahmeerklärung des Versicherten ist von der Arztpraxis direkt an die Krankenkasse zu übermitteln. Die Verträge, Teilnahmeerklärungen der Ärzte und die Teilnahmeerklärungen des Versicherten finden Sie unter den „Downloads“.
Bereinigungsvereinbarungen
Die Vereinbarungen regeln die Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) aufgrund der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung. Die Bereinigung der MGV erfolgt auf Basis der Beschlüsse des Bewertungsausschusses. Im Bereich „Downloads“ finden Sie die Vereinbarungen mit den Krankenkassenverbänden.