Bundeswehr

Beim Anlegen des Überweisungsscheines im System ist entweder die Kostenträgernummer 79868 für die ärztliche Behandlung des Soldaten oder die 79869 zur Feststellung der Wehrdienstfähigkeit oder Musterungsuntersuchung einzutragen. Die Behandlung von Soldaten der Bundeswehr erfolgt auf Überweisung des Bundeswehrarztes bzw. im Notfall durch Vorzeigen des Dienstausweises (im System ist in diesem Fall entweder in dem Feld […]

Sozialhilfe/Asyl mit Behandlungsschein

Die Behandlung/Abrechnung von Asylbewerbern/ Sozialhilfeempfängern erfolgt über die eGK oder mit Behandlungsschein vom Sozialamt. Der Behandlungsschein vom Sozialamt ist im Original an die KV zu entrichten. Es ist keine besondere Personengruppe in der Feldkennung FK 4131 anzugeben. Weitere Informationen sind auf dem Merkblatt Abrechnungsmodalitäten Sonstige Kostenträger der KV Saarland sowie der KV Rheinland-Pfalz und in […]

Polizeikassen

Die Abrechnung erfolgt entweder mit der allgemeinen Heilfürsorgekarte (HfK) bzw. elektronischer Gesundheitskarte (eGK) und/oder bei sonstigen Polizeikassen ohne Versichertenkarte mit Überweisungsschein der polizeiärztlichen Dienste (im System ist in diesem Falle in dem Feld mit der Kennung 4219 die Pseudo-BSNR 77 77 777 00 einzutragen). Kann der Patient im Not- oder Ausnahmefall keine HfK bzw. eGK […]

Konsiliarfälle

Grundsätzlich dürfen stationäre Patienten keine Behandlung von niedergelassenen Ärzten in Anspruch nehmen. Gibt es jedoch im Krankenhaus keinen Facharzt für das notwendige Anliegen des Patienten kann der Patient von einem niedergelassenen Arzt als Konsiliarfall behandelt werden. Das Krankenhaus veranlasst in diesen Fällen ein Konsil und gibt dem Patienten einen roten Konsil-Schein (JPG) für die Behandlung […]

Kooperationsärzte

Teilnahme am Bereitschaftsdienst der KV Saarland als Kooperationsarzt Im Zuge der Diskussion um die Sozialversicherungspflicht von Vertreterärzten, die am ärztlichen Bereitschaftsdienst teilnehmen, besteht die Notwendigkeit, die bisherige Struktur in Form des Vertreterverzeichnisses ab dem 01.01.2025 auf ein Kooperationsarztsystem umzustellen. Eine Kooperationsvereinbarung kann gem. § 6 Abs. 3 der Bereitschaftsdienstordnung geschlossen werden mit: a) Vertragsärzten, b) […]

Bereitschaftsdienstordnung

Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen ist gem. § 75 Abs. 1b SGB V die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung auch zu den sprechstundenfreien Zeiten. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung richtet die Kassenärztliche Vereinigung Saarland auf Grundlage der anliegenden Bestimmungen der Bereitschaftsdienstordnung den ärztlichen Bereitschaftsdienst ein. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist darauf ausgerichtet, in Fällen akuter Behandlungsbedürftigkeitbis zur Behandlungsübernahme im […]

Aktuelle Informationen für Medizinstudierende

Auf unserer Nachwuchsseite haben wir wichtige Informationen für Medizinstudierende, Weiterbildungsassistentinnen und Weiterbildungsassistenten sowie Fachärztinnen und Fachärzte zusammengestellt, die aktuell noch nicht in der ambulanten Versorgung tätig sind. Eine so große Palette an Niederlassungsmöglichkeiten gab es noch nie. Welche Voraussetzungen du erfüllen musst, erklären wir dir gerne!

KV Saarland Seminarangebot

Wir möchten ärztlichen Nachwuchs, unsere Mitglieder und ihr Praxisteam bei der Bewältigung der täglichen Arbeiten und Herausforderungen unterstützen. Bei der Konzeptionierung wurden auf Anregungen und Themenwünsche eingegangen und die gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben für Arztpraxen berücksichtigt. Um unser Seminarangebot stetig weiterzuentwickeln und zukunftsorientiert zu gestalten, sind wir für Anregungen dankbar. Seminare 2026 Neu im Seminarprogramm […]

MFA-Newsletter

Newsletter abonnieren Unser MFA-Newsletter wird als Anlage unseres Rundschreibens KVS-Aktuell an die saarländischen Arztpraxen verschickt. Natürlich können Sie ihn auch als Online-Version abonnieren.  Newsletter abonnieren Newsletter herunterladen MFA-Newsletter 2/2025 (PDF-Datei) herunterladen Frühere Ausgaben