Bereitschaftsdienstordnung

Geschätzte Lesedauer: < 1 min

Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen ist gem. § 75 Abs. 1b SGB V die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung auch zu den sprechstundenfreien Zeiten. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung richtet die Kassenärztliche Vereinigung Saarland auf Grundlage der anliegenden Bestimmungen der Bereitschaftsdienstordnung den ärztlichen Bereitschaftsdienst ein.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist darauf ausgerichtet, in Fällen akuter Behandlungsbedürftigkeit
bis zur Behandlungsübernahme im Rahmen regulärer Sprechstundenzeiten eine ausreichende,
zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung bereitzustellen.

War dieser Artikel hilfreich?
Nein