Grundsätzlich dürfen stationäre Patienten keine Behandlung von niedergelassenen Ärzten in Anspruch nehmen. Gibt es jedoch im Krankenhaus keinen Facharzt für das notwendige Anliegen des Patienten kann der Patient von einem niedergelassenen Arzt als Konsiliarfall behandelt werden. Das Krankenhaus veranlasst in diesen Fällen ein Konsil und gibt dem Patienten einen roten Konsil-Schein für die Behandlung mit. Dieser wird für vier Quartale in der Praxis aufbewahrt.
Kassennummer für Konsile: 73800
Zusätzlich ist in SKT-Bemerkungen (Feldkennung FK 4126) bzw. in der SKT-Zusatzangabe (FK 4124) folgendes einzutragen:
Konsil = fünfstellige Nummer für das Krankenhaus (siehe hier: Krankenhäuser Konsil_Stand 19.01.2023)
Ist ein Krankenhaus nicht in der Übersicht Krankenhäuser_Konsil_Stand_19.01.2023 aufgeführt, ist die Konsil-Behandlung direkt mit dem Krankenhaus abzurechnen.
Handelt es sich um Konsile einer Reha-Behandlung sind diese ebenfalls direkt mit dem Krankenhaus oder der Krankenkasse abzurechnen.
Die aktuellen Abrechnungsmodalitäten sowie die Übersicht der Krankenhäuser und das Muster des roten Konsil-Scheines finden Sie unter Links und Verweise.