Aufbereitung chirurgischer Instrumente in der Praxis

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Müssen chirurgische Instrumente nach sechs Stunden aufbereitet werden? Oder kann dieser Zeitraum länger sein?

Die gängige Praxis ist, dass chirurgische Instrumente innerhalb von maximal sechs Stunden nach Nutzung gereinigt und desinfiziert werden.

Je länger Verschmutzungen antrocknen, desto schwieriger lassen sie sich entfernen. Lagern die Instrumente in dieser Zeit feucht im Entsorgungscontainer, kann das Antrocknen der Verschmutzungen verhindert werden, aber es kann zur Korrosion (z. B. Chlorid-Korrosion durch Blutreste) kommen.

Wenn in der Praxis eine längere Zeit (über die üblichen sechs Stunden hinaus) nicht zu vermeiden ist, muss die Wirksamkeit der Reinigung bei diesen länger gelagerten Instrumenten im Rahmen der wiederholten Leistungsbeurteilung (Validierung) der Reinigungs- und Desinfektionsgeräte (RDG) geprüft werden.

Eine Prüfung von real verschmutzen Instrumenten sieht die entsprechende Validierungsleitlinie ausdrücklich vor. Wird nach der Reinigung ein Restproteingehalt unter 80 Mikrogramm pro Instrument (alternativ unter drei Mikrogramm pro cm2 Oberfläche) gemessen, ist die längere Zeit bis zum Beginn der Reinigung und Desinfektion akzeptabel.

Also kann immer erst nach Bestätigung der Wirksamkeit der Reinigung im Rahmen der nächsten Leistungsbeurteilung die Zeitdauer von benutzten Instrumenten vor dem Beginn der Aufbereitung erhöht werden. Möglicherweise wird es notwendig sein, diese Instrumente vor Aufbereitung im RDG z. B. im Ultraschallbecken einer Vorreinigung zu unterziehen.

Alternativ kann man z. B. die Instrumente unmittelbar nach Ende der OP mittels eines speziellen Sprühschaums vorbehandeln. Das verursacht allerdings wieder zusätzliche Kosten. Der Schaum wird direkt im OP-Saal im Entsorgungscontainer auf die Instrumente gesprüht. Die eingesprühten Instrumente können nach Angaben eines solchen Herstellers dann länger (z. B. bis zu 72 Stunden vor der weiteren Aufbereitung) gelagert werden. Diese Vorbehandlung muss dann in die erneute Leistungsbeurteilung mit einbezogen werden.

Optimal ist daher wirklich, die Instrumente möglichst zeitnah nach Benutzung einer Reinigung und Desinfektion im RDG zu unterziehen.

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Unser Referent für Hygiene Henning Adam berät Sie gerne mit seinem Fachwissen zu Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten sowohl telefonisch als auch schriftlich auf Anfragen über das Kontaktformular
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