Der Referentenentwurf zum GKV-Stabilisierungsgesetz stellt ein Kostendämpfungsgesetz dar, das die ambulanten Versorgungsstrukturen in ihrer Funktionsfähigkeit bis ins Mark erschüttern wird.
Die medizinische Versorgung der gesetzlich versicherten Bürgerinnen und Bürger soll sich zukünftig nicht mehr dem krankheitsbedingten Bedarf entsprechend fortentwickeln, sondern nach Kassenlage begrenzt werden. Dafür sollen in erster Linie die Leistungserbringer in die Haftung genommen werden. Die wissenschaftlich belegte Überalterung der Bevölkerung und die Entwicklung des medizinischen Fortschrittes sind aber die entscheidenden Kostentreiber der GKV-Kosten. Will man den Leistungskatalog der GKV nicht relevant einschränken, wird dies nur durch eine Verbesserung der Einnahmesituation der GKV zu erreichen sein. Hierfür fehlt aber bisher jedes Konzept.
Wer die Aufwendungen für medizinischen Fortschritt, für Vorsorgeuntersuchungen, Terminvermittlungen, Psychotherapie und ambulantes Operieren zukünftig einfriert, absenkt oder ganz streicht, wird die ärztliche Versorgung der Bevölkerung nachhaltig verschlechtern. Der Bevölkerung dies als Fortschritt zu verkaufen, stellt eine Desinformation der Bevölkerung dar, wie man sie nur aus totalitär-autoritären Systemen kennt.
Und eines kann dieses Gesetz mit Sicherheit nicht: die Beitragsstabilität der GKV zukünftig sichern. Dies wird höchstens durch eine indirekte Rationierung medizinischer Leistungen erreicht. Statt dies offen zu kommunizieren, wird die Bevölkerung mit einem nicht bedienbaren Leistungsversprechen allein gelassen. Und die Schuldigen sind auch bereits festgelegt: es sind die Leistungserbringer.
(Pressemitteilung vom 21.04.2026)
