Die ambulante Versorgung krebskranker Patienten ist bundesweit in der Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag geregelt.
Zur Umsetzung dieser Onkologie-Vereinbarung wurde mit den hiesigen Krankenkassenverbänden eine vertragliche Regelung zur Teilnahmevoraussetzung und zur Vergütung der erbrachten Leistungen abgeschlossen.
Im Bereich „Dokumente“ finden Sie die vollständige Vereinbarung.
Die neue Kostenpauschale 86522 für die subkutane medikamentöse Tumortherapie wurde zum 1. Januar 2026 in der Anlage 7 zum BMV-Ä (kbv.de) aufgenommen. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben festgelegt, dass die neue Kostenpauschale einen Gebührenwert in Höhe von 70 Prozent der Kostenpauschale 86516 für die intravasale medikamentöse Tumortherapie hat.