Onkologie

Die ambulante Versorgung krebskranker Patienten ist bundesweit in der Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag geregelt.

Zur Umsetzung dieser Onkologie-Vereinbarung wurde mit den hiesigen Krankenkassenverbänden eine vertragliche Regelung zur Teilnahmevoraussetzung und zur Vergütung der erbrachten Leistungen abgeschlossen.

Im Bereich „Dokumente“ finden Sie die vollständige Vereinbarung.

Die neue Kostenpauschale 86522 für die subkutane medikamentöse Tumortherapie wurde zum 1. Januar 2026 in der Anlage 7 zum BMV-Ä (kbv.de) aufgenommen. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben festgelegt, dass die neue Kostenpauschale einen Gebührenwert in Höhe von 70 Prozent der Kostenpauschale 86516 für die intravasale medikamentöse Tumortherapie hat.

Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
FA mit ZWB Medikamentöse Tumortherapie
86512
Behandlung solider Tumore oder Active Surveillance
86514
Zuschlag intrakavitäre medikamentöse Tumortherapie
86516
Zuschlag intravasale medikamentöse Tumortherapie
86520
Zuschlag für die orale medikamentöse Tumortherapie
86510
Behandlung florider Hämoblastosen
86518
Zuschlag Palliativversorgung
86522
Zuschlag für die subkutan applizierte medikamentöse Tumortherapie

Stand 01/01/2026