Wasserqualität in der Dialysepraxis

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Hygienische Anforderungen an das Trinkwasser in der Praxis

Die hygienischen Anforderungen an das Trinkwasser werden durch die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) geregelt. Das in Dialysepraxen verwendete Warm- und Kaltwasser für den menschlichen Gebrauch muss der TrinkwV entsprechen.

Die Trinkwasserverordnung schreibt die erforderlichen Untersuchungen vor. Die Untersuchungen und Probenahmen müssen durch ein nach § 40 TrinkwV (§ 15 TrinkwV a.F.) zugelassenes Labor erfolgen.

Risiken für die Trinkwasserqualität im Trinkwassersystem der Praxis

Risken bestehen in einer möglichen Verunreinigung des externen Wasserversorgungssystems oder der Verunreinigung des internen Wasserversorgungssystems durch z.B. technisch-bauliche Maßnahmen, Veränderungen im Trinkwassersystem durch Neubau, Rekonstruktion, Verwendung ungeeigneter Materialien oder längerer Stagnation (> 72 h).

Bei Neubau, Umbau, Praxisübernahme oder Einzug in ein Bestandsgebäude, kann es sinnvoll sein vor Inbetriebnahme eine Risikoabschätzung durchzuführen. Diese sollte die Bestandsaufnahme zur Erfassung des Ist-Zustands der Trinkwasserinstallation beinhalten. Gegebenenfalls kann eine Gefährdungsanalyse für die  Bewertung möglicher hygienischer Risiken sinnvoll sein. Der Technische Zustand sollte auf Schäden, Korrosion, Biofilmbildung oder Undichtigkeiten überprüft werden. Bei Verdacht auf hygienische Probleme Empfehlung zur Trinkwasseruntersuchung gemäß TrinkwV.  

Anforderungen an Geräte und Flüssigkeiten für die Hämodialyse

Grundsätzlich sollte beachtet werden:

  • Die Angaben der Gerätehersteller zu den Dialysegeräten sind zu beachten!
  • Der oder die Hersteller haben dem Betreiber Informationen bereitzustellen, wie das Gesamtsystem auch im Hinblick auf die Einhaltung der hygienischen Qualität zu handhaben ist.
  • Wasseraufbereitungs-Anlagen sollen den Anforderungen der DIN EN ISO 235000-1:2019 und DIN ISO 23500-2 genügen.
  • Die sichere Desinfizierbarkeit von Umkehrosmose und Verteilersystem soll mit möglichst einfachen und sicheren Maßnahmen gewährleistet sein.
  • Möglichst thermisch-desinfizierbare Wasseraufbereitungs- und Leitungssysteme bei Neuinstallationen.
  • Verwendung geeigneter Materialien, Verbindungstechnik zur Vermeidung von Biofilmbildung.
  • Leitungsführung in totraumfreier oder totraumarmer Ausführung.
  • Technische Sicherheitsvorrichtungen, z.B. Leckagesensoren mit entsprechenden Schnittstellen für das Kontroll- oder Überwachungssystem.
  • Gemäß Trinkwasserverordnung und DIN EN 1717 muss das Trinkwassersystem vor dem Zurückfließen des aufbereiteten Wassers geschützt werden.
Mit dem Übergang vom öffentlichen Trinkwassernetz in das hausinterne Trinkwassersystem, geht die Verantwortung für die Wasserqualität auf den Eigentümer oder Betreiber der Immobilie über. Dieser ist als Betreiber der Trinkwasserhausinstallation bis zum Übergabepunkt an die Wasservorbehandlung verantwortlich. Der Dialysebetreiber trägt die Verantwortung bezüglich des Unterhalts und des Betriebs des gesamten Wasseraufbereitungs- und Verteilsystems.

Wasserqualität in der Hämodialyse

Änderungen in der chemischen Zusammensetzung des Trinkwassers können dazu führen, dass die ursprüngliche Auslegung der Wasseraufbereitungsanlage nicht mehr ausreicht, um Dialysewasser in der erforderlichen Qualität herzustellen.

Chemische Kontaminationen können Einfluss auf die Funktion der Wasseraufbereitungsanlage haben oder werden u.U. nicht ausreichend zurückgehalten. Dies kann zu einer negativen Beeinflussung physiologischer Prozesse beim Dialysepatienten führen oder toxische Auswirkungen haben.

Dem Betreiber einer Dialysepraxis wird empfohlen, mit dem Wasserversorgungsunternehmen eine Vereinbarung zu treffen, in welcher die Praxis über Änderungen der Trinkwasserzusammensetzung oder Desinfektions- bzw. Chlorungsmaßnahmen im öffentlichen Trinkwassernetz informiert wird. Die Wasserversorger sind i.d.R. bereit über ihre Wasserqualität zu informieren.

Weitere Informationen

Viele weitere Informationen stellt Ihnen die Deutsche Gesellschaft für angewandte Hygiene in der Dialyse – DGAHD e.V. u.a. in der Leitlinie für angewandte Hygiene in der Dialyse zur Verfügung.

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