Zeichnung einer Glühbirne mit Text "Schon gewusst?"
©Daniel Berkmann/Stock.Adobe.com

Änderung Muster 9 – Bescheinigung einer Fehlgeburt, Frühgeburt oder Behinderung eines Kindes

Ab dem 01.01.2026 wird das Muster 9 – Bescheinigung einer Fehlgeburt, Frühgeburt oder
Behinderung eines Kindes – durch eine neue überarbeitete Version ersetzt.

Der neue Vordruck enthält:

  • in den oberen Teil des Formulars wurde die Bescheinigung einer Fehlgeburt integriert. Hier ist das Datum der Fehlgeburt anzugeben sowie die Schwangerschaftswoche, in der sich die Frau mindestens befand
  • bei den Angaben zur Frühgeburt ist Buchstabe c) entfallen. Nach der jüngsten Anpassung des Mutterschutzgesetzes gilt für eine Frau nach einer Totgeburt grundsätzlich eine Schutzfrist von acht Wochen. Die Notwendigkeit der ärztlichen Bescheinigung einer Totgeburt zur Beanspruchung der verlängerten Schutzfrist nach der Entbindung beziehungsweise für die Gewährung des verlängerten Mutterschaftsgeldes entfällt somit
  • auf der Rückseite des Formulars wurden die für den Antrag auf Auszahlung des Mutterschaftsgeldes beziehungsweise die Verlängerung der Schutzfrist aufgrund der Behinderung des Kindes notwendigen Angaben angepasst. Diese Angaben sind von der Versicherten zu tätigen.

Das neue Muster ist ab dem 01.01.2026 einzusetzen, die bisherigen Vordrucke mit dem Stand 4.2019 verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit und müssen ersetzt werden.

Bestellen Sie die neuen Muster über:

https://kvportal.iomanager.de

Facebook
Drucken
eMail