Hand in medizinischen Handschuh, mit Daumen nach oben
Bild: elenavilf @ StockAdobe.com

TRBA 250 – Wichtige Änderungen für Arztpraxen

Die Überarbeitung der TRBA 250, Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege ist veröffentlicht.

Im November 2025 wurde die TRBA 250 veröffentlicht und konkretisiert die Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) an die Prozesse- und Strukturen in der Arztpraxis.

Die Änderungen sollen dafür Sorge tragen, den Schutz des Praxisteams zu verbessern und Infektionsrisiken zu minimieren. Die TRBA 250 liefert Ihnen die Grundlage für rechtssicheres arbeiten durch konkrete Regelungen u.a. der Dokumentations- und Unterweisungsprozesse.

Zu den Änderungen gehören u.a. die Präzisierung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, der Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko (z.B. Wundversorgung), klare Vorgaben zur Persönlichen Schutzausrüstung und Schulungsverpflichtungen. 

Herr Henning Adam unser Referent für Hygiene beantwortet gerne Ihre Fragen im Zusammenhang mit der TRBA 250 und steht Ihnen sowohl telefonisch als auch schriftlich auf Anfragen über das  Kontaktformular zur Verfügung.  

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