Sonstige Kostenträger bezeichnet im Gesundheitswesen Leistungsträger die außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen medizinische Leistungen bezahlen.
Dazu gehören:
- Bundespolizei
- Bundeswehr
- Konsiliarfälle (Hinzuziehungen) (nur im Saarland über KV abrechenbar)
- Kriegsopferversorgung (KOV)/ Bundesversorgungsgesetz (BVG)/ Bundesentschädigungsgesetz (BEG)/ Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BFVG)
- Polizeikassen
- Postbeamtenkrankenkasse Post-A (Angestellte)
- Sozialhilfe/Asyl mit Behandlungsschein
- Sozialversicherungsabkommen/EU-Versicherte
- Unfallversicherungsträger (bitte direkt mit den Berufsgenossenschaften abrechnen)
Abrechnungsmodalitäten
Zu den aktuellen Abrechnungsmodalitäten der Sonstigen Kostenträger, u. a. der Einreichung der Behandlungsscheine und weiterer Besonderheiten, haben wir Ihnen ein Merkblatt zusammengestellt, in dem die wichtigsten Regelungen zusammengefasst sind.
Das Merkblatt können Sie unter den Links und Verweise herunterladen.