TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz)

Patientinnen und Patienten sollen schneller Termine beim Arzt oder Psychotherapeuten bekommen. Das ist ein Ziel des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), das seit 11. Mai 2019 in Kraft ist. Für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ist das mit einem höheren Aufwand verbunden. Deshalb sieht das Gesetz eine zusätzliche Vergütung vor. Um diese TSVG-Konstellationen geht es bei der […]

Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Saarland

Für Ärztinnen und Ärzte in allgemeinmedizinischer Weiterbildung sowie Weiterbilderinnen und Weiterbilder Das 2019 gegründete Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Saarland (KWS) bietet Angebote, die speziell für die Förderung der hausärztlichen Weiterbildung vorgesehen sind:  Neben einem umfangreichen Seminar- und Trainingsangebot bietet das KWS ein Mentoring-Programm an, welches Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung Austauschmöglichkeiten mit erfahrenen Hausärztinnen und Hausärzte […]

HVM 2023

Die Vertreterversammlung der KV Saarland hat im Rahmen ihrer Sitzung am 05.06.2024 mit anschließender schriftlicher Beschlussfassung notwendige Änderungen im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zum 01.07.2023 und zum 01.01.2024 aufgrund geänderter bundeseinheitlicher Vorgaben des Fremdkassenzahlungsausgleichs zur Einführung einer Mindestquote für Leistungen des Grundbetrags „genetisches Labor“ beschlossen. Die Krankenkassen haben zwischenzeitlich das Benehmen für die beschlossenen Änderungen hergestellt. Den […]

Vitamin-D-Bestimmung

Bei welchen Erkrankungen kann eine Vitamin-D Bestimmung zu Lasten der GKV erfolgen? Der veranlassende Vertragsarzt überweist eine Vitamin D Untersuchung als Auftragsleistung nach § 24 Abs.7 Nr. 1 BMV-Ä, für deren Wirtschaftlichkeit der Indikationsstellung der veranlassende Arzt selbst verantwortlich ist. Er hat abzuwägen und zu entscheiden, ob die diagnostische Fragestellung eine Leistungspflicht der GKV auslöst […]

Datenschutz BDPen

Information zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland (KVS) verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Saarländischen Datenschutzgesetzes (SDSG) sowie des Sozialgesetzbuches. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen sowie des Datenschutzbeauftragten: Verantwortlich im Sinne des Gesetzes ist die:Kassenärztliche Vereinigung Saarland – Europallee 7 – 9 – 66113 Saarbrücken […]

Verordnung einer Nagelspangenkorrektur

Seit dem 01.07.2022 ist es möglich die Nagelspangenbehandlung als Heilmittel zu verordnen. Voraussetzung hierfür ist die Diagnose eingewachsener Zehennagel (Unguis incarnatus – L60.0) in den Stadien 1 bis 3. Ergänzend hierzu möchten wir mitteilen, dass eine Behandlungsserie sich stets auf einen zu behandelnden Nagel bezieht und mehrere Verordnungen umfassen kann.Somit ist für jeden Nagel eine gesonderte Verordnung auszustellen. Grundsätzlich […]

Allgemeine Information zum Bereitschaftsdienst

Der Bereitschaftsdienst der saarländischen niedergelassenen Ärzte ist geregelt in der von der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland erlassenen Bereitschaftsdienstordnung (BDO). Ziel des Bereitschaftsdienstes ist es, die ambulante Versorgung der Bevölkerung auch in sprechstundenfreien Zeiten sicherzustellen. Teilnahme Zur Teilnahme am jeweiligen Bereitschaftsdienst ist jeder niedergelassene Vertragsarzt und jedes zugelassene Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) verpflichtet. Von der Verpflichtung zum Bereitschaftsdienst […]

Dienstpläne BD-Online

Dienstpläne Die Dienstpläne der einzelnen BDP’en stehen über BD-Online zur Verfügung. Unter dem nachfolgenden Link können Sie sich bei „BD-Online“ mit Ihren Benutzerdaten anmelden: https://dienstplan.kvsaarland.de Dienständerungen BD-Online gilt als führendes System bei der Verwaltung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Sämtliche Dienständerungen sind durch die Ärzte über BD-Online abzuwickeln. Kurzfristige Dienständerungen Bei einer Dienständerung, die ab Freitag vor […]

Informationen für Ärzte und Patienten zum Thema „Einweisung oder Überweisung ins Krankenhaus“

Da es zu diesem Thema noch immer vereinzelt zu Missverständnissen kommt fassen wir die wichtigsten Punkte nachfolgend noch einmal zusammen: Eine Einweisung darf nur ausgestellt werden, wenn alle ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind (vgl. § 1 Abs. 2+3 i.V.m. § 3 der Krankenhauseinweisungs-Richtlinie <https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1406/KE-RL_2017-03-16_iK-2017-06-08.pdf>). Es muss also aus Sicht des Einweisenden eine stationäre Behandlung notwendig sein. […]

Verfügungen für den Notfall

Die Landesvertretung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin hat uns zwei Formulare (Patientenverfügung für den Notfall/ Vertreterverfügung für den Notfall) zur Verfügung gestellt. Beide Formulare können Sie unter den nachfolgenden Links (sowie unter den Anlagen) herunterladen.