Das Abfall ABC – Abfallmanagement in der Arztpraxis

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Je nach Patientenaufkommen oder fachlicher Ausrichtung sind Arztpraxen und ambulante Operationseinrichtungen mit ganz spezifischen Herausforderungen bei der Abfallentsorgung konfrontiert.

Um ein effizientes und ressourcenschonendes Abfallmanagement in der Praxis zu etablieren, müssen Sie die gültigen Grundlagen bezgl. der Entsorgung von Abfällen kennen. Die Mitarbeiter müssen zielgerichtet geschult werden und wir empfehlen Ihnen genaue Analysen des Abfallaufkommens in der Praxis dahingehend durchzuführen, welche Abfälle in welcher Menge und in welchem Zeitraum anfallen.

Entsorgungsfehler können selbst erfahrenen Arztpraxen unterlaufen, eine Unfallgefahr darstellen und ggfs. teuer werden

Um Entsorgungsfehler, Unfälle und Verstöße gegen das Abfallrecht auszuschließen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Abfallkonzept
  • Richtige Klassifizierung und Deklaration medizinischer Abfälle
  • Sachgemäßer Umgang mit scharfen und spitzen Gegenständen
  • Standardgemäße Verwendung von Behältnissen für infektiöse Abfälle
  • Entsorgung von Arzneimittelabfällen gem. den Richtlinien
Unter diesem Link finden Sie medizinische Abfallarten, deren Abfallschlüsselnummern und zusätzliche Informationen und spezielle Regelungen um Praxisabfälle zu sammeln, zu lagern und zur richtigen Entsorgung. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie in der Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes der LAGA Mitteilung 18 und in der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis.

Wichtige Abfallschlüsselnummern für die Praxis

AbfallschlüsselnummerAbfallart
18 01 01 (auf www.abfallmanager-medizin.de)Spitze oder scharfe Gegenstände (außer 180103*)
18 01 02 (auf www.abfallmanager-medizin.de)Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven (außer 180103*)
18 01 03 (auf www.abfallmanagermedizin.de)Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden
18 01 04 (auf www.abfallmanager-medizin.de)Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (zum Beispiel Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)
18 01 06 (auf www.abfallmanager-medizin.de)Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
18 01 07 (auf www.abfallmanager-medizin.de)Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 180106* fallen
18 01 09 (auf www.abfallmanager-medizin.de)Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 180108* fallen

Ausnahmeregelungen

Es gibt Ausnahmen ausschließlich für nicht infektiöse medizinische Abfälle in geringen Mengen. Diese dürfen in den gemischten Siedlungsabfällen (Restmüll) entsorgt werden. Bei der Entsorgung muss Folgendes beachtet werden:

  • Abfälle nicht lose in die Restmülltonne werfen! Die Abfälle müssen in geeigneten Behältnissen verpackt sein, die reißfest, feuchtigkeitsbeständig und verschlossen sind. Spitze oder scharfe Gegenstände müssen in durchstichsicheren und bruchsicheren verschlossenen Behältnissen entsorgt werden.
  • Die Abfälle dürfen nur einen geringen Flüssigkeitsanteil aufweisen.
Die fachgerechte Entsorgung ist ein wichtiger Bestandteil des Hygienemanagements. Mit einem Abfallkonzept werden Sie Effizienz und Sicherheit in Ihrer Arztpraxis gleichermaßen gerecht.
Unser Referent für Hygiene Henning Adam berät Sie gerne mit seinem Fachwissen zur Erstellung eines Abfallkonzepts sowohl telefonisch als auch schriftlich auf Anfragen über das Kontaktformular . Sie können die Hygiene-Themen jetzt auch als Newsletter abonnieren. So verpassen Sie keinen Tipp mehr. Ergänzen Sie Ihre KVS-Newsletter-Auswahl unter: www.kvsaarland.de/newsletter

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