Je nach Patientenaufkommen oder fachlicher Ausrichtung sind Arztpraxen und ambulante Operationseinrichtungen mit ganz spezifischen Herausforderungen bei der Abfallentsorgung konfrontiert.
Um ein effizientes und ressourcenschonendes Abfallmanagement in der Praxis zu etablieren, müssen Sie die gültigen Grundlagen bezgl. der Entsorgung von Abfällen kennen. Die Mitarbeiter müssen zielgerichtet geschult werden und wir empfehlen Ihnen genaue Analysen des Abfallaufkommens in der Praxis dahingehend durchzuführen, welche Abfälle in welcher Menge und in welchem Zeitraum anfallen.
Entsorgungsfehler können selbst erfahrenen Arztpraxen unterlaufen, eine Unfallgefahr darstellen und ggfs. teuer werden
Um Entsorgungsfehler, Unfälle und Verstöße gegen das Abfallrecht auszuschließen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Abfallkonzept
- Richtige Klassifizierung und Deklaration medizinischer Abfälle
- Sachgemäßer Umgang mit scharfen und spitzen Gegenständen
- Standardgemäße Verwendung von Behältnissen für infektiöse Abfälle
- Entsorgung von Arzneimittelabfällen gem. den Richtlinien
Wichtige Abfallschlüsselnummern für die Praxis
Abfallschlüsselnummer | Abfallart |
18 01 01 (auf www.abfallmanager-medizin.de) | Spitze oder scharfe Gegenstände (außer 180103*) |
18 01 02 (auf www.abfallmanager-medizin.de) | Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven (außer 180103*) |
18 01 03 (auf www.abfallmanager–medizin.de) | Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden |
18 01 04 (auf www.abfallmanager-medizin.de) | Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (zum Beispiel Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) |
18 01 06 (auf www.abfallmanager-medizin.de) | Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten |
18 01 07 (auf www.abfallmanager-medizin.de) | Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 180106* fallen |
18 01 09 (auf www.abfallmanager-medizin.de) | Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 180108* fallen |
Ausnahmeregelungen
Es gibt Ausnahmen ausschließlich für nicht infektiöse medizinische Abfälle in geringen Mengen. Diese dürfen in den gemischten Siedlungsabfällen (Restmüll) entsorgt werden. Bei der Entsorgung muss Folgendes beachtet werden:
- Abfälle nicht lose in die Restmülltonne werfen! Die Abfälle müssen in geeigneten Behältnissen verpackt sein, die reißfest, feuchtigkeitsbeständig und verschlossen sind. Spitze oder scharfe Gegenstände müssen in durchstichsicheren und bruchsicheren verschlossenen Behältnissen entsorgt werden.
- Die Abfälle dürfen nur einen geringen Flüssigkeitsanteil aufweisen.