Anpassung der Anlage zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung gültig ab dem 01.08.2025

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Zum 01.08.2025 haben wir die Anlage zur Sprechstundebedarfsvereinbarung angepasst. Hierbei wurde der Punkt Otologika konkretisiert. In der Vergangenheit lautete der Wortlaut dort folgendermaßen:

verordnungsfähig als SSBErgänzung / Begründung     
 als SSB / nicht SSB verordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
JaAntibiotika- und/ oder kortikosteroidhaltige Ohrentropfen gemäß Zulassung und AM-RL zur Diagnostik oder Akut-/ Notfall-Therapie in der Praxis, Rezeptur aus 0,3 % Ciprofloxacin in DAC-Basiscreme, Ölsäure haltige Produkte Beispiel: Otitex, Otowaxol
neinBeispiele: Augentropfen zur lokalen Anwendung im Ohr (Zulassung), Applikations-Ballspritzen u.ä. Zubehör, topische Kombinationen

Der Begriff Ohrentropfen war hier etwas missverständlich, da kurz nach Inkrafttreten der Anlage zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung, auch Ohrensalben mit identischer Zulassung auf den Markt kamen. Da diese ebenso wie die Tropfen für den Akut-/Notfall in der Praxis zur Verfügung benötigt werden, haben wir uns an die AOK Rheinland-Pfalz/ Saarland, welche stellvertretend für alle Kassen im Saarland für den Sprechstundenbedarf regelt, gewandt.

Diese schloss sich unserer Argumentation an und sah die Ohrensalbe grundsätzlich ebenfalls über den Sprechstundenbedarf bezugsfähig.  Nachdem nun öfter Nachfragen durch die Ärzteschaft bezüglich der Verordnungsfähigkeit anderer Darreichungsformen aufkamen, haben wir uns entschlossen diesen Punkt zu konkretisieren.

Daher heißt es ab dem 01.08.2025 unter Otologika wie folgt:

verordnungsfähig als SSBErgänzung / Begründung   
als SSB / nicht SSB verordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)
jaAntibiotika- und/ oder kortikosteroidhaltige Otologika gemäß Zulassung und AM-RL zur Diagnostik oder Akut-/ Notfall-Therapie in der Praxis, Rezeptur aus 0,3 % Ciprofloxacin in DAC-Basiscreme, Ölsäure haltige Produkte Beispiel: Otitex, Otowaxol
neinBeispiele: Augentropfen zur lokalen Anwendung im Ohr (Zulassung), Applikations-Ballspritzen u.ä. Zubehör, topische Kombinationen

Sollten hierzu im Praxisalltag Fragen aufkommen, können Sie sich gerne telefonisch, oder über das Kontaktformular an uns wenden:

  • Telefon 0681/998370                                   
  • Kontaktformular (Thema: Verordnungsberatung, Projekte und Beratungskoordination)

Die aktuell gültige Sprechstundenbedarfsvereinbarung, die gültige Anlage sowie weitere Informationen zum Thema Sprechstundenbedarf finden Sie auch unter https://www.kvsaarland.de/kb/sprechstundenbedarf

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