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Hybrid-DRG für 2026 stehen fest

Das sind die Neuerungen

Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11. November festgelegt, welche Eingriffe im kommenden Jahr mit einer Hybrid-DRG vergütet werden und wie hoch die Fallpauschalen sind.

Insgesamt wird es im kommenden Jahr 69 Hybrid-DRG geben. Der neue Leistungskatalog umfasst 904 OPS-Kodes.

Hinzugekommen sind Hybrid-DRG für:

  • die Appendektomie
  • die Cholezystektomie
  • minimalinvasive Eingriffe an den Koronararterien und peripheren Gefäßen

Bei den Eingriffen an den Knochen wurden Hybrid-DRG für Frakturosteosynthesen ergänzt.

Leistungen für Kinder und Menschen mit Behinderungen wurden aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vom 5. Dezember 2024 aus den Hybrid-DRG gestrichen.

Die vorgelegten Regelungen für 2026 lösen die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung 2025 und ihre Anlagen ab, die bis zum 31. Dezember 2025 gelten. Da sich die Vertragspartner KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband in diesem Jahr nicht einigen konnten, wurden die Regelungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben durch den ergänzten erweiterten Bewertungsausschuss beschlossen. Alle Details stehen in den entsprechenden Beschlüssen und Anlagen.

Die KBV stellt für Ärztinnen und Ärzte eine Übersicht des Leistungskatalogs sowie eine Übersicht der Hybrid-DRG mit der entsprechenden Vergütung als Excel-Tabellen bereit.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der KBV unter folgendem Link:

https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/11-13/hybrid-drg-fuer-2026-stehen-fest-das-sind-die-neuerungen

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