Kindern- und Jugendlichen mit komplexen sozialen und psychiatrischen Problemen eine qualifizierte ambulante ärztliche Betreuung als Alternative zur stationären Versorgung zu ermöglichen, steht im Vordergrund der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung.
Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.