Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung mit welcher die Strukturqualität bei der Erbringung von Leistungen der invasiven Kardiologie, d. h. Katheterisierungen (Linksherzkatheteruntersuchungen und therapeutische Katheterinterventionen) in der vertragsärztlichen Versorgung gesichert werden soll.
Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.