KVS-Aktuell 6/2024

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KVS-Aktuell ist das Mitgliederrundschreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und erscheint 6 – 8 mal pro Jahr. Mit dem KVS-Aktuell erhalten Sie wichtige Praxismitteilungen, Hinweise zur Abrechnung, zur Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement, Seminarinformationen und aktuelle Hinweise zur praxisrelevanten Themen. zum aktuellen Rundschreiben

Was macht mich als Arbeitgeber interessant?

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Was macht Familienfreundlichkeit aus und wie kann sie umgesetzt werden? Diese Fragen beantwortet unsere Informationsveranstaltung für Praxisteams am Mittwoch, 30.10.2024 um 14.00 Uhr Die Veranstaltung findet in der Ärztekammer des Saarlandes statt (Haus der Ärzte, 1. OG, Faktoreistraße 4, 66111 Saarbrücken). Eine Online-Teilnahme ist ebenfalls möglich. Referentinnen: Anette Zimmer/ Elena Koch – Agentur für Arbeit Detaillierte Informationen…

Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen

Immer am Monatsanfang veröffentlicht die Kassenärztliche Vereinigung Saarland eine Liste mit Arztsitzen/Psychotherapeutensitzen. Zuständig dafür ist der Zulassungsausschuss, der auch über das ganze Zulassungsverfahren entscheidet. Aktuell ausgeschriebene Arztsitze finden Sie hier…

Quartalsabrechnung mit Sammelerklärung

Alles rund um Ihre Quartalsabrechnung bei der KV Saarland und zu der dazugehörigen Sammelerklärung finden Sie in diesem Artikel: Infoportal: Alles rund um Ihre Quartalsabrechnung bei der KV Saarland

Pädiatrischer Weiterbildungsverbund Saarbrücken

Freitagnachmittag, 2h nach der Praxis beim Pastis auf den Champs Élysée entspannen?Im Winter in fünf Stunden in Davos auf die Piste?Oder doch lieber Wandern im Bioreservat Bliesgau am Wochenende? Dann sind Sie bei uns in der Weiterbildung Pädiatrie genau richtig! Wir bieten, im Verbund mit der Kinderklinik des Klinikums Saarbrücken Winterberg, unter der Leitung von […]

die ePA für alle

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine medizinische Anwendung, mit der eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation möglich ist. Für Patienten ist die ePA bisher freiwillig, die ePA wird auf ihren Antrag über die Krankenkasse angelegt. Ab Januar 2025 wird sich dies ändern:alle gesetzlich Krankenversicherten erhalten eine elektronische Patientenakte, es sei denn sie widersprechen.