Neue TI-Finanzierung seit 1. Juli 2023

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) hat der Gesetzgeber entschieden, die Finanzierung der TI-Ausstattung für Praxen neu zu gestalten.Seit 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs.Das BMG hat diese Pauschalen per Rechtsverordnung festgelegt.Ausführliche Informationen zu den neuen TI-Pauschalen entnehmen Sie bitte der KBV Webseite unter: