Die aktualisierten Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) wurden im November 2025 veröffentlicht
Konkrete Vorgaben zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen in der Arztpraxis
Inhaltlich wichtig für Arztpraxen sind u.a. die Präzisierung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, die Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko (z.B. Wundversorgung) sowie die Vorgaben zur Persönlichen Schutzausrüstung und Schulungsverpflichtungen.
Gut zu wissen
Wer als Praxisinhaber die Schutzregeln nach der TRBA 250 anwendet, kann davon ausgehen, dass er die Mindestanforderungen der Biostoffverordnung erfüllt und bei haftungsrechtlichen Auseinandersetzungen auf der sicheren Seite ist.