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TRBA 250 – Hygiene.Einfach.Sicher

Die aktualisierten Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) wurden im November 2025 veröffentlicht

Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe – TRBA 250  umfasst die berufliche Arbeit mit Menschen, Produkten, Gegenständen oder Materialien, wenn aufgrund dieser Arbeiten Biostoffe auftreten oder freigesetzt werden und Beschäftigte damit in Kontakt kommen können. Mögliche Kontaktwege sind zum Beispiel das Einatmen von Bioaerosolen sowie Haut- und Schleimhautkontakte oder Schnitt- und Stichverletzungen

Konkrete Vorgaben zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen in der Arztpraxis

Inhaltlich wichtig für Arztpraxen sind u.a. die Präzisierung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, die Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko (z.B. Wundversorgung) sowie die Vorgaben zur Persönlichen Schutzausrüstung und Schulungsverpflichtungen.

Gut zu wissen

Wer als Praxisinhaber die Schutzregeln nach der TRBA 250 anwendet, kann davon ausgehen, dass er die Mindestanforderungen der Biostoffverordnung erfüllt und bei haftungsrechtlichen Auseinandersetzungen auf der sicheren Seite ist.

Herr Henning Henning Adam Referent für Hygiene bei der KV Saarland beantwortet gerne Ihre Fragen in Zusammenhang mit der TRBA 250 sowohl telefonisch als auch schriftlich auf Anfragen über das Kontaktformular . Sie können die Hygiene-Themen als Newsletter abonnieren. So verpassen Sie keinen Tipp mehr. Ergänzen Sie Ihre KVS-Newsletter-Auswahl unter: www.kvsaarland.de/newsletter