Neue Beschlussfassung

des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Saarland vom 05.11.2025

wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass der Landesauschuss der Ärzte und Krankenkassen im Saarland am 05.11.2025 neue Feststellungen über die aktuelle Versorgungssituation in den Arzt-gruppen gemäß §§ 11 bis 14 der Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL) getroffen hat.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit hat in seiner Funktion als Aufsichtsbe-hörde mit Schreiben vom 24.11.2025 die Nichtbeanstandung des Beschlusses erklärt. Damit ist der Beschluss seit dem 24.11.2025 wirksam.

Die Beschlussfassungen des Landesausschusses werden ausschließlich auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland veröffentlicht.

Sie finden die aktuelle Beschlussfassung auf
https://www.kvsaarland.de/kb/bedarfsplanung

Die Beschlussfassung mit den dazugehörigen Planungsblättern der Versorgungsebenen befindet sich im unteren Bereich der Webseite unter „Links und Verweise“.

Durch die Beschlussfassung wurden in den folgenden Planungsbereichen bislang bestehende Zulassungsbeschränkungen aufgehoben und Niederlassungsmöglichkeiten geschaffen:

  1. Mittelbereich Saarlouis (Kreisstadt Saarlouis und Gemeinden Wallerfangen, Saarwellingen)

• 3,0 Sitze in der Fachgruppe der Hausärzte

  1. Regionalverband Saarbrücken

• 1,0 Sitze in der Fachgruppe der Hautärzte

  1. Landkreis Saarlouis

• 0,5 Sitze in der Fachgruppe der Nervenärzte,
• 1,5 Sitze in der Fachgruppe der Psychotherapeuten, die allerdings ausschließlich durch Ärztliche Psychotherapeuten besetzt werden können,
• 0,5 Sitze in der Fachgruppe der Psychotherapeuten, die allerdings ausschließlich durch Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, besetzt werden können.

  1. Landkreis Merzig-Wadern

• 0,5 Sitze in der Fachgruppe der Augenärzte,
• 0,5 Sitze in der Fachgruppe der Hautärzte,
• 0,5 Sitze in der Fachgruppe der Hals-Nasen-Ohrenärzte,
• 1,0 Sitze in der Fachgruppe der Nervenärzte,
• 2,0 Sitze in der Fachgruppe der Psychotherapeuten,
• 0,5 Sitze in der Fachgruppe der Urologen,
• 0,5 Sitze in der Fachgruppe der Kinder- und Jugendärzte.

  1. Landkreis St. Wendel

• 0,5 Sitze in der Fachgruppe der Psychotherapeuten

  1. Saarpfalz-Kreis

• 0,5 Sitze in der Fachgruppe der Hals-Nasen-Ohrenärzte

Dieser offene Sitz steht durch die vorrangige Umwandlung einer Anstellung gem. § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V (sog. Job-Sharing) in eine Anstellung ohne Leistungsbegrenzung für poten-zielle Bewerber voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung.

  1. Raumordnungsregion Saar (Saarland)

• 0,5 Sitze in der Fachgruppe der Kinder- und Jugendpsychiater.

Eine Bewerbung auf die Arzt- bzw. Psychotherapeutenstellen ist innerhalb von sechs Wochen ab Veröffentlichung der Beschlussfassung möglich. Die Bewerbungsfrist endet demnach am 06.01.2025.

Dieser Beitrag (als Newsbeitrag oder Newsletter) dient lediglich zu Ihrer Information. Maßgeblich ist in jedem Fall die auf der Homepage der KV Saarland veröffentlichte Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Saarland.

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