Unterlagen zur Aufnahme ins Arztregister:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Geburtsurkunde (oder entsprechender Nachweis aus dem Personenstandsregister)
- Gegebenenfalls Urkunde über Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch)
- Zeugnis über den Studienabschluss
- Approbationsurkunde
- Urkunde über Facharztanerkennung oder Qualifikation im Richtlinienverfahren
- Nachweise/Zeugnisse über bisherige ärztliche/psychotherapeutische Tätigkeit
- Urkunde/n über abgeschlossene Weiterbildungen
- Promotionsurkunde beziehungsweise Nachweise über die Berechtigung zum Führen akademischer Grade oder Titel
- Gegebenenfalls Staatsangehörigkeitsnachweis
- Bei ausländischen Dokumenten Übersetzung eines staatlich anerkannten Übersetzers
Die Anlagen zum Antrag sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Das Arztregister fertigt für Ihre Registerakte entsprechende Beglaubigungen an. Hierzu ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit Frau Hackenberg oder Frau Trompeter erforderlich. (Telefon: 0681-998370)
Anträge auf Eintragung ins Arztregister zum Download finden Sie unter “Links und Verweise”
Der Arzt ist in das Arztregister des Zulassungsbezirks einzutragen, in dem er seinen Wohnort hat, § 4 Abs. 1 Ärzte-ZV.