Kooperationsvereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz

Die KVS und der Landkreistag Saarland haben mit Wirkung zum 01.08.2025 eine Kooperationsvereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz gemäß § 73c SGB V abgeschlossen. Damit soll die Zusammenarbeit von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten mit den Jugendämtern gestärkt und somit der Schutz und die Versorgung von Kindern und Jugendlichen bei gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung weiter verbessert werden. Die Vereinbarung ist zugleich die Grundlage für die Abrechnung der GOPen 01681 und 01682 EBM.

Die Veröffentlichung der Kontaktdaten der Jugendämter (Anlage 4) im geschützten Mitgliederbereich der KVS-Homepage erfolgt in Kürze.

01681
Meldung von Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung
01682
Fallbesprechung mit dem Jugendamt

Stand 01/08/2025