kleines Modellholzhäuschen, neben dem jemand Münzen stapelt
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Mittelbereich Lebach: bis zu 60.000,00 € Förderung

Hausärztliche Unterversorgung in Lebach, Schmelz und Eppelborn (Mittelbereich Lebach):

bis zu 60.000,00 Euro Förderung für die Ansiedlung neuer Hausärztinnen und Hausärzte

Die Bedarfsplanung für die ambulante, vertragsärztliche Versorgung regelt, dass die Versorgung mit Hausärztinnen und Hausärzten auf Basis sogenannter Mittelbereiche erfolgt. Ein Mittelbereich ist kleiner als ein Landkreis und umfasst mehrere Kommunen. Zum Mittelbereich Lebach gehören neben der Stadt Lebach, die Gemeinden Schmelz und Eppelborn.

Hier leben derzeit zusammen 53.110 Einwohnerinnen und Einwohner. Aktuell sind im Mittelbereich Lebach insgesamt 25 Hausärztinnen und Hausärzte tätig – das sind bedarfsplanerisch im Verhältnis zur Einwohnerzahl zu wenige:

Der Versorgungsgrad für den Mittelbereich ist seit der vorherigen Sitzung des Landesausschusses auf 74,4 % gesunken – 12,00 hausärztliche Arztstellen sind derzeit im Mittelbereich Lebach frei. Auf diesen könnten Hausärztinnen und -ärzte in Zulassung oder auch in Anstellung tätig werden. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Saarland hat aufgrund des niedrigen Versorgungsgrades in seiner Sitzung am 05.11.2025 (wirksam zum 24.11.2025) eine Unterversorgung gemäß   § 100 Abs. 1 SGB V im hausärztlichen Bereich für den Mittelbereich Lebach festgestellt.

Auf Basis dieser Feststellung können niederlassungsinteressierte Hausärztinnen und Hausärzte über die KV Saarland eine Ansiedlungsförderung in Höhe von bis zu 60.000,00 Euro gemäß der Richtlinie der KVS „Strukturfonds“ beantragen. Für Teilversorgungsaufträge werden entsprechend abgestaffelte Förderbeträge gewährt. Ziel der Förderung ist es, die finanzielle Belastung einer Niederlassung zu reduzieren und einen Anreiz zur Tätigkeit in einem förderfähigen Planungsbereich zu schaffen, um die vertragsärztliche Versorgung vor Ort langfristig zu stärken.

Auch Praxen, die bereits im Mittelbereich Lebach niedergelassen sind oder hier eine Zweigstätte führen beziehungsweise eröffnen und eine Ärztin oder einen Arzt anstellen möchten, können von der Förderung profitieren: Für die Anstellung kann der Praxis ebenfalls ein Zuschuss von bis zu 60.000,00 Euro (bei Vollzeitbeschäftigung) gewährt werden.

Fördervoraussetzungen im Überblick:

  • Förderfähig sind sowohl Zulassungen als auch Anstellungen neuer Hausärztinnen und Hausärzte (im Falle einer Anstellung ist die anstellende Praxis Förderempfängerin).
  • Voraussetzung ist die Ausübung der hausärztlichen Tätigkeit über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren in der geförderten Region.
  • Die Förderung steht auch Praxen in anderen Mittelbereichen offen, sofern eine hausärztliche Zweigpraxis mit entsprechendem (anteiligen) Versorgungsauftrag im Mittelbereich Lebach eingerichtet wird.

Erhöhung der Förderung der Weiterbildung im Mittelbereich Lebach:

Hinsichtlich der Förderung der Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin erhöht sich die Fördersumme in Regionen mit bestehender Unterversorgung gemäß § 2 Abs. 2 des Statuts zur finanziellen Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung zusätzlich um 500 Euro pro Monat (bei Vollzeitbeschäftigung).

Das Team der Nachwuchsförderung der KV Saarland freut sich darauf, mit Ihnen in Kontakt zu treten – sei es per Telefon, schriftlich oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Informieren Sie sich gerne schon vorab:

Homepage: https://www.kvsaarland.de/kb/ansiedlungsfoerderung

Telefon:                                                   0681-998370

Kontaktformular:                                    Thema: Medizinischer Nachwuchs

Ansprechpartner finanzielle Förderung: Phillip Hoffmann

Ansprechpartnerinnen Beratung:            Nadja Bartel, Martina Hans & Denise Dreger

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