Gestationsdiabetes

Mit Wirkung ab dem 01.01.2017 ist zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, der Knappschaft, der IKK Südwest, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse und den Ersatzkassen ein Vertrag zur besonderen Versorgung von Patientinnen mit Gestationsdiabetes mellitus (GDM) auf der Grundlage des § 140a SGB V geschlossen worden. Der Vertrag soll dem besonderen Versorgungs- und Kooperationsbedarf der Patientinnen mit Gestationsdiabetes mellitus Rechnung tragen und deren intensive Betreuung durch die diabetologischen Schwerpunktpraxen ermöglichen.

Mit Wirkung ab dem 01.01.2018 wurde eine inhaltsgleiche Vereinbarung mit dem BKK Landesverband geschlossen.

Der Vertrag mit dem BKK Landesverband Mitte wird mir Wirkung zum 31.12.2023 beendet. Damit ist eine Leistungsabrechnung über die GOP 94150 für die Betriebskrankenkassen ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich. Der Vertrag mit AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, KNAPPSCHAFT, IKK Südwest, SVLFG und den Ersatzkassen bleibt unverändert bestehen.

Die Verträge wie auch alle wichtigen Vertragsinformationen sowie die Teilnahmeerklärungen für die Ärzt*Innen und Versicherte mit den Adressen der Krankenkassen finden Sie im Bereich „Dokumente“.

94150
vdek
AOK
IKK
KNAPPSCHAFT
SVLFG

Stand 01/01/2023