Mit Wirkung ab dem 01.01.2017 ist zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, der Knappschaft, der IKK Südwest, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse und den Ersatzkassen ein Vertrag zur besonderen Versorgung von Patientinnen mit Gestationsdiabetes mellitus (GDM) auf der Grundlage des § 140a SGB V geschlossen worden. Der Vertrag soll dem besonderen Versorgungs- und Kooperationsbedarf der Patientinnen mit Gestationsdiabetes mellitus Rechnung tragen und deren intensive Betreuung durch die diabetologischen Schwerpunktpraxen ermöglichen.
Mit Wirkung ab dem 01.01.2018 wurde eine inhaltsgleiche Vereinbarung mit dem BKK Landesverband geschlossen.
Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.