Die Ärzte sowie die Versicherten haben ihre Teilnahme am Vertrag zur Durchführung der zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen U10/U11 und J2 schriftlich zu erklären. Die Teilnahmeerklärung des Versicherten ist von der Arztpraxis direkt an die Krankenkasse zu übermitteln. Die Verträge, Teilnahmeerklärungen der Ärzte und die Teilnahmeerklärungen des Versicherten finden Sie unter den „Downloads“.
Die Vergütung der GOP 81102, 81120 und 881121 im TK-Vertrag werden mit Wirkung zum 01.10.2023 von 53 € auf 58 € angepasst.