Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland hat mit der TK und der Knappschaft Vereinbarungen über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin abgeschlossen. Diese umfassen die Leistungen der U10 (7 bis 8 Jahre), U11 (9 bis 10 Jahre) und J2 (16 bis 17 Jahre).
Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.