Mit Wirkung zum 01.06.2020 hat die KVS mit den Verbänden der Krankenkassen eine Vereinbarung zur vertragsärztlichen Mitwirkung an der Landesrahmenvereinbarung des Saarlandes nach § 46 Abs. 4 SGB IX Früherkennung und Frühförderung (Komplexleistung) geschlossen.
Im Mittelpunkt des Vertrags steht die vertragsärztliche Bedarfsfeststellung bzw. -überprüfung (incl. Verordnungsverfahren) für die Komplexleistungen der interdisziplinären Frühförderstellen (IFF) durch Kinder- und Jugendärzte sowie Allgemeinmediziner (mit besonderer Genehmigung).
Einzelheiten zu dieser Vereinbarung finden Sie im Bereich „Verträge“.