DMP-Vertrag “Osteoporose” mit den Betriebskrankenkassen

Strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137f SGB V –  Osteoporose

Nachfolgend finden Sie alle Informationen zum DMP-Vertrag „Osteoporose“ mit den Betriebskrankenkassen:

  • Vertragstext inklusive Anlagen
  • Abrechnungsziffern
  • Teilnahmeerklärung für Ärzte und Versicherte

Ab dem 01.11.2025 besteht im Saarland der neue Vertrag zum DMP Osteoporose auch zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und dem BKK Landesverband Mitte. Ärztinnen und Ärzte können Ihre Teilnahme am BKK Vertrag bereits ab dem 01.11.2025 erklären  (Anlage 3.1 bzw. Anlage 3.2). Ab dem 01.01.2026 können Patientinnen und Patienten der BKKen bei Vorliegen der Einschreibevoraussetzungen in das neue DMP eingeschrieben und strukturiert versorgt werden.

Stand 01/11/2025