DMP-Vertrag “Osteoporose” GKV

Strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137f SGB V –  Osteoporose

Nachfolgend finden Sie alle Informationen zum DMP-Vertrag Osteoporose” mit AOK, IKK, SVLFG, vdek und Knappschaft:

  • Vertragstext inklusive Anlagen
  • Abrechnungsziffern
  • Teilnahmeerklärung für Ärzte und Versicherte

Ab dem 01.07.2025 besteht im Saarland ein neuer Vertrag zum DMP Osteoporose zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und den gesetzlichen Krankenkassen (mit Ausnahme der BKKen). Zielsetzung des Vertrages ist eine indikationsabhängige, systematische Koordination der Versorgung von chronisch kranken Versicherten mit Osteoporose. Ärztinnen und Ärzte können Ihre Teilnahme an diesem Vertrag bereits ab dem 01.07.2025 erklären (Anlage 3.1 bzw. Anlage 3.2) und alle Vorbereitungen (PVS-Implementierung) für eine reibungslose Umsetzung zum 01.10.2025 treffen.
Ab dem 01.10.2025 können Patientinnen und Patienten bei Vorliegen der Einschreibevoraussetzungen in das neue DMP eingeschrieben und strukturiert versorgt werden.