Neu im Juli 2025: Dokumentation nach Medizinprodukte-Betreiberverordnung

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Um ein sicheres Betreiben und Benutzen aller Produkte (= Medizinprodukte und vergleichbare medizinische Produkte) als Betreiber in der Praxis zu gewährleisten, sind konkrete Anforderungen einzuhalten und zu dokumentieren.

Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KV´en und der KBV hat dazu Mustervorlagen erstellt

  • Muster – Einweisung in aktive nichtimplantierbare Produkte einschließlich Software (§ 4 Abs. 3 und § 17 MPBetreibV)
  • Muster – Bestandsverzeichnis (§ 14 Abs. 2 MPBetreibV)
  • Muster – Dokumentation über Implantate der Anlage 3 (§ 16 Abs. 2 MPBetreibV)
  • Muster – Medizinproduktebuch (§ 13 Abs. 2 MPBetreibV)
Die Mustervorlagen können als Word-Version zur individuellen Anpassung an die eigene Praxis bei der KV Saarland über das Kontaktformular angefordert werden.

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