Patientenbezogene Verordnung von Infusionslösungen und -bestecken bei geplanter Infusion Stand 10/22

Geschätzte Lesedauer: 1 min

Die AOK Rheinland-Pfalz/ Saarland, welche stellvertretend für alle Kassen im Saarland den Sprechstundenbedarf abwickelt, hat uns darum gebeten Sie über den korrekten Bezug von Infusionslösungen sowie das für eine Infusion benötigte Material zu informieren. Generell gilt, alle geplanten Infusionen sind auf Name des Patienten zu verordnen.

Nur im Akut-/Notfall sind Infusionslösungen zur Stabilisierung des Kreislaufs und zur Volumensubstitution (hier ab 500ml) sowie zum Ersatz oder zur Korrektur von Körperflüssigkeiten, gemäß der seit dem 01.05 2019 neuen Anlage zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung über diesen bezugsfähig.

Infusionsbestecke und die, falls medizinisch notwendig, zu verabreichenden Medikamente (Schmerzmittel, Lokalanästhetika etc.) sind nur für die direkte Anwendung oder für die Anwendung (akute Schmerzbehandlung) im unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang mit dem ärztlichen Eingriff über den Sprechstundenbedarf bezugsfähig.

Wir bitten Sie bei der patientenbezogenen Verordnung zu beachten, dass für Arzneimittel (Infusionslösungen, Medikamente…) und Hilfsmittel (Infusionsbestecke, Infusionsnadeln…) gesonderten Muster 16 Formulare auszufüllen sind.

War dieser Artikel hilfreich?
Nein